Die Rentenversicherungsbeiträge während der Zeit der Freiwilligendienste übernimmt der Staat. Wehrdienstzeiten und Zeiten des Bundesfreiwilligendienstes werden automatisch an die Rentenversicherung gemeldet.

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Eine Neuregelung gibt es im Hinblick auf den Bezug einer Waisenrente während der Zeit des Bundesfreiwilligendienstes. Der Bezug einer Waisenrente war bisher während des Ableistens des Zivildienstes nicht möglich. Während des Bundesfreiwilligendienstes ab 1. Juli kann jetzt eine Waisenrente bezogen werden.
Freiwilliger Wehrdienst und Waisenrente schließen sich jedoch weiterhin aus.

Deutsche Rentenversicherung Bund

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