Wie die Wüstenrot Bausparkasse AG, eine Tochter des Vorsorgespezialisten Wüstenrot & Württembergische, mitteilt, gibt es mittlerweile unterschiedliche Steuersätze von 3,5 bis fünf Prozent. Im Südwesten liegt er derzeit noch bei 3,5 Prozent, zukünftig soll er voraussichtlich 4,5 Prozent betragen.

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Grundsätzlich mussten in der Vergangenheit für einen Kaufpreis von beispielsweise 200.000 Euro 7.000 Euro vom Käufer an das Finanzamt abgeführt werden. Seit Anfang September 2006 dürfen jedoch die Bundesländer gemäß Artikel 105 Abs. 2a des Grundgesetzes die Höhe des Steuersatzes selbst bestimmen.

Davon haben bisher acht Bundesländer Gebrauch gemacht, um ihre Einnahmesituation zu verbessern. Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt erheben jetzt einen Steuersatz von 4,5 Prozent. Brandenburg und Schleswig-Holstein erheben je fünf Prozent Grunderwerbsteuer, das Saarland seit dem 1. Januar dieses Jahres vier Prozent.

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Alle anderen Bundesländer haben den bisherigen Grunderwerbsteuersatz von 3,5 Prozent beibehalten. Im Ergebnis muss also ein Käufer für den erwähnten Grundstückskaufpreis von 200.000 Euro in Zukunft auch in Baden-Württemberg 9.000 Euro – fast 30 Prozent mehr als zuvor – bezahlen. In Brandenburg und Schleswig-Holstein sind es sogar 10.000 Euro – eine Steigerung um mehr als 40 Prozent.

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