In den vergangenen 20 Jahren hat sich die Zahl der zugelassenen Anwälte in Deutschland verdoppelt. Gleichzeitig geht die Zahl der Einzelkanzleien kontinuierlich zurück. Der Trend hin zur Zusammenarbeit in Sozietäten und Anwaltsgesellschaften führt besonders zu veränderten Anforderungen an den Versicherungsschutz der Rechtsanwälte. Mit einem neuen Vermögensschaden-Haftpflichttarif will HDI-Gerling diesen Anforderungen gerecht werden.

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Rund 89 Prozent der Anwälte im deutschen Markt arbeiten in Kanzleien mit bis zu fünf Rechtsanwälten. Um diesen Versicherungskunden einen besonderen Vorteil zu bieten, staffelt HDI-Gerling die Prämien des neuen Angebots. Der erste Sozius einer Kanzlei trägt 100 Prozent der Grundprämie, der zweite nur noch 90 und der dritte 85 Prozent und ab dem vierten sogar nur noch 80 Prozent. Kanzleimitarbeiter, die keine zugelassenen Anwälte sind, sind bei HDI-Gerling ohne besondere Prämienberechnung mitversichert.

Für Berufseinsteiger gewährt der Versicherer im ersten Jahr 60 Prozent Anfangsnachlass bei erstmals selbstständiger Tätigkeit des Versicherungsnehmers - auch dann, wenn dieser als Sozius in einer Kanzlei beginnt.

Selbstständige Anwälte mit weniger als 20 Arbeitsstunden pro Woche zahlen nur 50 Prozent der Prämie. Durch diese Regelung soll die Vereinbarkeit von Beruf und Familie unterstützt werden. Zudem erhalten anwaltliche Kleinpraxen mit Honorarumsätzen bis maximal 50.000 Euro p.a. ebenfalls deutliche Nachlässe in der neuen Vermögensschaden-Haftpflicht von HDI-Gerling.

Bei Führen einer Fachanwaltschaftsbezeichnung erhalten die Inhaber einer Kanzlei für einen Fachanwaltschaftstitel je Berufsträger zusätzlich einen Preisvorteil von rund fünf Prozent.

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Die Neuerungen in der Vermögensschaden-Haftpflicht betreffen jedoch nicht nur die Tarifgestaltung. Auch bedingungsseitig sollen veränderte Anforderungen an den anwaltlichen Versicherungsschutz berücksichtigt und der Versicherungsumfang an einigen Stellen noch einmal ausdrücklich klargestellt werden.
Die Klarstellungen betreffen in erster Linie aktuelle Themen. Ein Beispiel ist der Versicherungsschutz für mögliche Haftungsrisiken aus Altverbindlichkeiten einer Kanzlei. Neu in eine Sozietät eintretende Anwälte tragen an dieser Stelle ein erhöhtes Risiko. Zwar war dies über HDI-Gerling auch bislang schon abgedeckt, in den neuen Bedingungen wird aber unter anderem dezidiert auf dieses Risiko eingegangen. Die neu eingetretenen Anwälte sollen damit von Anfang an Gewissheit haben, dass sie gut abgesichert sind. Gleiches gilt für austretende Sozien, die möglicherweise mit Haftungsrisiken aus ihrer "Altkanzlei" konfrontiert werden. Neben der Sozietät sind die Anwälte in Partnerschaftsgesellschaften analog versichert.

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