„Mit unseren neuen Angeboten im Bereich Mediation möchten wir dazu beitragen, Konflikte einvernehmlich zu lösen, bevor sie vor Gericht landen“, sagen Roland Fahrner und Thomas Kollöffel, Vorstände der BRV. „Sollte es doch zu einem Rechtsstreit kommen, sind wir mit unseren erweiterten Leistungen noch umfassender für den Kunden da.“

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Neu ist beispielsweise der Vertrags-Check, den die BRV beim Tarif proComfort über das Kundenportal anbietet. Hier können Kunden Verbraucherverträge allgemein auf ihre rechtliche Unbedenklichkeit prüfen lassen. Wie bisher können die Kunden, unabhängig von einem konkreten Rechtsschutzfall, eine kostenfreie Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Dabei können sie wahlweise telefonisch oder online einen Anwalt kontaktieren und erhalten ausführliche Antworten auf ihre Fragen.

Erstmals bietet die BRV im Tarif proComfort die Mediation für alle versicherten Leistungsarten als Mittel zur außergerichtlichen Konfliktlösung an. Kunden können einen unabhängigen Mediator telefonisch zu Rate ziehen, um einem Konflikt vorzubeugen. Wenn die Parteien sich lieber persönlich treffen möchten, kann der Kunde auch bis zu acht Mediationssitzungen in Anspruch nehmen, um eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Gleichzeitig erweitert die BRV den Opfer-Rechtsschutz vom rein privaten auch auf den beruflichen Bereich. Das bedeutet: Wird ein Kunde während seiner Arbeitszeit Opfer eines Gewaltverbrechens, kann er auch die private Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen.

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Für Vermieter besonders interessant: Sie können mit dem Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz eine Auskunft über die Bonität von Mietern einholen und so überprüfen, ob ein angehender Mieter in der Vergangenheit mit Zahlungsschwierigkeiten aufgefallen ist.

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