Mit dem Rechnungszins bedienen die Krankenversicherer die Altersrückstellungen, mit denen die Beiträge der Privatversicherten auch im Alter niedrig gehalten werden. Als Rechnungsgröße ist er für alle Anbieter einer privaten Police bindend – er wird durch die Bundesanstalt für Finanzdiensleistungsaufsicht BaFin bestimmt und beträgt seit längerer Zeit 3,5 Prozent.

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Auch wenn der Rechnungszins damit über dem aktuellen Zinsniveau liegt, spricht sich der Branchenverband der PKV bisher vehement gegen eine Zinssenkung aus. Und diese tut scheinbar auch nicht Not. Im Jahr 2009 wurden 4,27 Prozent Nettoverzinsung von den Versicherungsanbietern erwirtschaftet, gegen Ende 2010 verfügten sie über Altersrückstellungen in Höhe von 155 Milliarden Euro.

In der Branche ist eine Senkung des Rechnungszinses gerade deshalb umstritten, da man einen Imageschaden für die private Krankenversicherung fürchtet. Je niedriger die Altersrückstellungen verzinst werden, umso mehr würden langfristig die Kosten und Beiträge für die Versicherungsnehmer steigen. Die Rücklagen für die Beitragsreduzierung im Alter müssten dann stärker als bisher aus den Versicherungsprämien der Kunden gebildet werden. Da die Krankenkassen bereits wegen ihrer kürzlichen Prämienerhöhungen in der Kritik stehen, scheint es den meisten Anbietern unangebracht, eine Senkung des Rechnungszinses einzufordern.

Dem entgegen betont Allianz-Vorstand Christian Molt auf einer Fachtagung in Köln, dass eine Zinssenkung im langfristigen Interesse der Versicherungsnehmer sei. Er sagte: „Eine moderate Absenkung des Rechnungszinses wäre sinnvoll. Wir sollten diesen Weg in der Branche gehen.“
Er befürchtet, dass einzelne Unternehmen bereits in kurzer Zeit Schwierigkeit haben werden, den Wert von 3,5 Prozent zu erreichen.

So müssen die Versicherer jedes Jahr prüfen, ob sie im kommenden Jahr die 3,5 Prozent aus den Kapitalanlagen erzielen können. Daraus errechnet sich der aktuarielle Jahreszins (AUZ). Wenn dieser unterhalb des Rechnungszinses liegt, muss dieser bei den Beitragsanpassungen gesenkt werden, was sich für die Versicherungsnehmer in kurzfristigen und starken Beitragserhöhungen bemerkbar macht. Und auch wenn die Branche insgesamt gut aufgestellt ist, so zeichnet sich laut Molt bereits jetzt ab, dass einzelne Unternehmen das AUZ-Verfahren nicht bestehen, was einen weitaus größeren Imageverlust der Privatversicherer nach sich ziehen könnte.

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Molt äußerte, der wichtigste Grund für eine moderate Absenkung des Höchstrechnungszinses sei das Ziel, langfristig Überschusse zugunsten der Kunden zu erwirtschaften. So wird die Differenz zwischen Rechnungszins und erzielten Renditen derzeit zu 90 Prozent dazu verwendet, die Prämien für ältere Versicherungsnehmer auf einem moderaten Niveau zu halten. Bei einem hohen Rechnungszins wird dieses Polster jedoch geringer, gerade älteren Versicherten drohen höhere Prämien. Daher Molts Plädoyer, mit niedrigen Zinsen auf lange Sicht höhere Überschüsse zu erzielen.

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