Rechtsschutzversicherer versuchen seit einigen Jahren, sich als Rechtsdienstleister zu positionieren. Ein wesentlicher Aspekt dieser Positionierung ist der Wunsch, im Rechtsschutzfall über telefonische Rechtsberatung und Anwaltsempfehlung den Versicherten zu navigieren. Damit wollen die Rechtsschutzversicherer ihre Leistungsfähigkeit demonstrieren und Kosten einsparen.

Das Konzept geht auf. Die "KUBUS-Studie" zeigt, dass die Zufriedenheit mit der Abwicklung des Rechtsschutzfalls höher ist, wenn im Vorfeld eine telefonische Rechtsberatung stattfand. Ebenso steigt die Zufriedenheit sowohl mit dem Anwalt als auch mit der Rechtsschutzfallabwicklung durch den Versicherer, wenn ein Anwalt empfohlen wird.

„Die größte Herausforderung für die Rechtsschutzversicherer steckt in der Steigerung der Erst-Schadenmeldung beim Versicherer", erklärt Torben Tietz, Partner von "MSR Consulting". „Optimalerweise meldet sich der Kunde bei einer Schadenhotline. Fast alle Kunden, die bei einer solchen Hotline anrufen und für die es relevant ist, erhalten auch ein Angebot für eine Rechtsberatung." Die Annahmequoten liegen relativ konstant bei leicht über 50 Prozent. Auch Anwaltsempfehlungen werden bei diesem Meldeweg häufig ausgesprochen - mit einer noch höheren Annahmequote von 65 Prozent.

Potenziale ergeben sich für die Rechtsschutzversicherer bei der Meldung eines Rechtsschutzfalls beim Außendienstbetreuer. Bisher gelingt es nur in Einzelfällen, auch diese Kunden in den vom Versicherer angestrebten systematischen Steuerungsprozess zu lenken.

Eine spannende Frage für die Rechtsschutzversicherer wird im nächsten Schritt die Annahme von Mediationsangeboten, also die außergerichtliche Vermittlung durch neutrale Mediatoren, sein. Im Rahmen von Kundenworkshops konnte "MSR Consulting" zeigen, dass die Grundidee für einzelne Versichertengruppen hochattraktiv ist.

Für viele Kunden ist der Begriff „Mediation" jedoch nicht verständlich. Weiter befürchten Kunden dadurch entstehende Nachteile wie zum Beispiel den Verlust des Anspruchs auf Kostenerstattung bei erfolglosem Mediationsversuch.

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