So wie den an der Sammelklage beteiligten Verbrauchern erging es vielen Kunden der "Allianz". Sie kündigten ihre Lebens- oder Rentenversicherung und erhielten als Rückkaufswert eine Auszahlung, die weit unter dem eingezahlten Betrag lag. Auf Beschwerden der Kunden verweigerte das Unternehmen Nachzahlungen für Verträge, die zwischen Mitte 2001 und Ende 2007 abgeschlossen wurden. Doch die "Verbraucherzentrale" hält die Klauseln zur Berechnung des Rückkaufswertes und zum Stornoabzug für unwirksam, ebenso wie ähnliche vom Bundesgerichtshof (BGH) bereits für ungültig erklärte Klauseln aus dem davor liegenden Zeitraum.

Zwar gibt es bislang keine Entscheidung des BGH zu den neueren Klauseln. Die "Verbraucherzentrale" kann sich aber auf ein von ihr erwirktes Urteil des Landgerichts Stuttgart stützen, das die von der "Allianz" verwendeten neueren Klauseln für unwirksam befand (Urteil vom 5.10.2010, Az.: 20 O 87/10).

Viele Verbraucher wollten nicht auf die Entscheidung des BGH warten und auch keine Individualklage gegen den Konzern führen. Mit der Sammelklage sollen die Forderungen von 80 Kunden jetzt eingezogen werden. Weitere betroffene Kunden können sich anschließen. Die Kosten des Prozesses hat ein Prozessfinanzierer übernommen. Kunden und "Verbraucherzentrale" tragen dadurch kein finanzielles Risiko.

„Durch die Bündelung der Ansprüche wollen wir den Druck auf den Marktführer Allianz und damit die Versicherungswirtschaft insgesamt erhöhen. Den deutschen Lebensversicherungskunden werden 12 Milliarden Euro vorenthalten“, sagt Günter Hörmann, Geschäftsführer der Verbraucherzentrale Hamburg.

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