Die neue Erwerbsunfähigkeitsversicherung richtet sich an alle, die sich eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht leisten können oder sich aufgrund ihres beruflichen Risikos bisher nicht versichern konnten. Das sind beispielsweise Menschen mit einem unfallgefährdeten Beruf oder niedrigem Einkommen sowie Künstler und Kreative.

Der Gesetzgeber selbst schützt Arbeitnehmer nur unzureichend, wenn sie zum Beispiel dauerhaft krank und damit erwerbsunfähig werden: Durchschnittlich gewährte die gesetzliche Rentenversicherung im Jahr 2009 eine Erwerbsminderungsrente von 643 Euro (West). Selbstständige genießen gar keinen gesetzlichen Schutz.

Es ist davon auszugehen, dass von den heute 20-Jährigen nur jeder Zweite bis zum Rentenbeginn gesundheitlich uneingeschränkt arbeiten können wird. Dabei ist jede dritte Erwerbs- oder Berufsunfähigkeit psychisch bedingt, betrifft also auch Büro- oder Kreativberufe. Sich gegen Berufsunfähigkeit und – wo das nicht möglich ist – wenigstens gegen Erwerbsunfähigkeit abzusichern, wird deshalb immer wichtiger.

Die neue Erwerbsunfähigkeitsversicherung der "Generali" wird wie die Berufsunfähigkeitsversicherung in den Varianten „klassik“ und „smart“ angeboten. Die „smart“-Variante richtet sich vor allem an Berufsanfänger. Sie bezahlen für einen Vertrag mit Endalter zwischen 60 bis 64 Jahren in den ersten fünf Versicherungsjahren nur einen Startbeitrag von 50 Prozent.
In den nächsten fünf Jahren werden 75 Prozent und erst ab dem elften Versicherungsjahr 100 Prozent des „smart“-Beitrags erhoben.

Einem Beispiel der "Generali" zufolge, zahlt eine Bankkauffrau in der Variante „klassik“ monatlich rund 25 Euro, in der Variante „smart“ sind es etwa 15 Euro Startbeitrag. Beim Gerüstbauer sind es monatlich 29 bzw. 18 Euro (Berechnungsgrundlage: 28 Jahre Eintritts- und 60 Jahre Endalter, Nichtraucher, Beitragssofortabzug, Tarifstufe N). Dafür würden sie im Fall der Fälle 1.000 Euro monatliche Rente erhalten.

Die neue Erwerbsunfähigkeitsversicherung verzichtet auf eine ausführliche Gesundheitsprüfung. Der Kunde muss lediglich zwei Risikofragen beantworten.
Außerdem greift der Schutz bei unfallbedingter Erwerbsunfähigkeit sofort und ohne Wartezeit, und die Versicherung leistet auch bei Pflegebedürftigkeit und Demenz. Und: Die Police schließt zum Vertragsablauf eine Garantieoption für den Abschluss einer aufgeschobenen Pflegerentenversicherung ohne Gesundheitsprüfung ein.

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