Vom neuen Versicherungsschutz sollen insbesondere Besitzer von Gebrauchtwagen, die nicht älter als sechs Jahre sind, profitieren.
Denn erleidet das Auto in den ersten 24 Monaten nach dem Kauf einen Totalschaden, erstattet "Asstel" den vollen Kaufpreis auf Basis der Schwacke-Liste und nicht wie sonst üblich nur den Zeitwert.
Einzige Bedingung: Das Fahrzeug darf zum Zeitpunkt des Schadens nicht älter als acht Jahre sein.

"Gerade bei hochpreisigen Mittelklassewagen aus zweiter Hand ist der um die Kaufpreisentschädigung erweiterte Vollkasko-Schutz eine interessante Option", empfiehlt Olaf Merz, Produktmanager bei der "Asstel Versicherungsgruppe".
Das neue Leistungsmerkmal gilt unabhängig von der Anzahl der Vorbesitzer. Eine Faustregel besagt, dass für bis zu vier Jahre alte Gebrauchtwagen ein Vollkasko-Schutz finanziell auf jeden Fall lohnt. Ist das Auto älter, sollten Verbraucher Kosten des individuellen Versicherungsschutzes gegen die Möglichkeit, Unfallschäden selbst zu finanzieren, abwägen, rät die Versicherung.

Neu ist auch der Parkschadenschutz: Einmal pro Jahr können "Asstel"- Kunden kleine Beulen oder Kratzer, die infolge eines Parkunfalls an der Außenseite des Fahrzeugs entstehen, gegen eine Selbstbeteiligung von 50 Euro ausbessern lassen.
Diese Reparaturen werden deutschlandweit in über 600 Partnerwerkstätten durchgeführt. Darüber hinaus besteht zukünftig eine Neupreisentschädigung bei Diebstahl oder Totalschaden eines Neuwagens von 18 Monaten.

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