Zu den Aufgaben des BVA gehört es u.a. darauf zu achten, dass mit den Beitragsmitteln der Versicherten sorgsam umgegangen wird und die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit eingehalten werden.
Nach eigenen Angaben sorgte das BVA u.a. dafür, dass die Wettbewerbsgrundsätze der Aufsichtsbehörden eingehalten und nicht unbegrenzt Provisionen an private Vermittler gezahlt werden.
Auch im Bereich der Rabattverträge der Krankenkassen mit pharmazeutischen Unternehmen hätten "intensive Prüfungen" stattgefunden.

Der Tätigkeitsbericht vermittelt aber nicht nur einen Überblick über die zahlreichen Fragen, Themen und Fällen, mit denen das BVA im Jahr 2009 befasst war, sondern zeigt an verschiedenen Stellen gesetzliche Regelungsdefizite auf.
Exemplarisch sind die Regelungen zur Hausarztzentrierten Versorgung genannt, die einen privatrechtlichen Verband privilegieren und ein Zusammenwirken zwischen Krankenkassen und ärztlichen Verbänden zu Lasten der Verteilungsgerechtigkeit des Gesundheitsfonds ermöglichen.
Hierzu erklärte Gaßner: „Das BVA wird auch weiterhin strikt darauf achten, dass keine Diagnoseerhebungen erfolgen, die allein das Ziel höherer Zuweisungen aus dem Gesundheitsfonds verfolgen.“

Tätigkeitsbericht [PDF]

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