Wird die Kredit- oder EC-Karte von Dritten missbräuchlich benutzt, muss der Betroffene grundsätzlich jeden Verlust in Höhe von bis zu 150 Euro selbst tragen, selbst wenn ihn keine Schuld trifft.
Diese Regelung gilt, sofern das jeweilige Geldinstitut keine andere Regelung in seinen Geschäftsbedingungen vereinbart hat. Erst wenn der Kunde den Verlust bei der Bank gemeldet hat und diese die Karte sperrt, ist er ab diesem Zeitpunkt in puncto Haftung auf der sicheren Seite.

Mit 150 Euro ist es jedoch nicht in jedem Fall getan: Je nach Kartenlimit kann der Verlust leicht in die Tausende gehen. Benutzt der Dieb beispielsweise die richtige Geheimzahl (PIN) oder Transaktionsnummer, darf die Bank davon ausgehen, dass der Karteneigentümer grob fahrlässig gehandelt hat. Das bedeutet: Er hat beispielsweise nicht gut auf seine PIN aufgepasst und sie auf einem Zettel im Portemonnaie notiert.

Der Konto-Schutzbrief im Überblick
  • Versicherte Risiken:
    Alle Vermögensschäden, die durch Missbrauch auf dem Konto entstehen können – beim Abheben am Geldautomat, beim bargeldlosen Bezahlen und beim Onlinebanking. Der Konto-Schutzbrief greift auch bei Missbrauchsfällen im Ausland.
  • Tarif:
    Singles sichern sich für 24 Euro jährlich ab, der Schutz für die gesamte Familie ist für 36 Euro erhältlich.
  • Versicherungssumme:
    Schäden bis zu 50.000 Euro werden erstattet.

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