Der Studie zufolge, die von der Versicherungskammer Bayern in Auftrag gegeben wurde, weiß nur jeder vierte Bundesbürger dass Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung (auch für mitversicherte Kinder) künftig besser als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden können.
Doch auch diejenigen, die das Gesetz kennen, fühlen sich nur unzureichend informiert.
Für die Studie befragte das Marktforschungs- und Beratungsinstitut YouGov Psychonomics AG 1.000 Bundesbürger im Alter zwischen 18 und 65 Jahren repräsentativ.

Nach Angaben des Bundesfinanzministeriums beträgt das Gesamtvolumen der Entlastung über neun Milliarden Euro. Je nach Einkommen bedeutet das für die Bundesbürger Einsparungen in Höhe von mehreren hundert Euro im Jahr.
Allerdings ist die Erwartungshaltung in der Bevölkerung eher gedämpft. 61 Prozent der Befragten erwarten keine persönliche Steuerentlastung. Davon glauben 40 Prozent, dass sie zu wenig verdienen, um von der Neuregelung profitieren zu können.

Auf der anderen Seite gehen 39 Prozent der Bundesbürger davon aus, dass sie durch das Bürgerentlastungsgesetz mehr im Portemonnaie haben. Im Durchschnitt wird die persönliche Steuerersparnis auf rund 325 Euro jährlich geschätzt; Personen mit einem Nettoeinkommen bis 2.000 Euro erwarten rund 133 Euro, wer mehr verdient, rechnet mit Einsparungen von durchschnittlich rund 500 Euro.
Tendenziell wird die Höhe der Steuerersparnis von den Bundesbürgern häufiger unter- als überschätzt.
"Das Bürgerentlastungsgesetz verschafft vielen Bürgern künftig etwas mehr finanziellen Spielraum. Es ist daher wichtig, dass das Gesetz mehr Präsenz in der Öffentlichkeit bekommt - auch um den Bürgern zu zeigen, welche Möglichkeiten sie haben, das ersparte Geld anderweitig für wichtige Dinge im Leben einzusetzen. Besonders eine Investition in die Altersvorsorge und damit verbunden die Gesundheits- und Pflegevorsorge lohnt sich“, sagt Axel Kampmann, Vorstandsmitglied bei der Versicherungskammer Bayern.

Das Bundesfinanzministerium selbst geht davon aus, dass 16,6 Mio. privat und gesetzlich Versicherte ab dem 1. Januar 2010 mehr Geld in den Taschen haben werden. Ein lediger Arbeitnehmer mit einem zu versteuernden Einkommen von beispielsweise 52.500 Euro jährlich und einem monatlichen Krankenversicherungsbeitrag von rund 300 Euro kann bis zu 1.900 Euro absetzen. Bei 42 Prozent Grenzsteuersatz wird er um zusätzlich knapp 800 Euro im Jahr entlastet.

Bereitschaft zur Investition der Steuerersparnis in die Alters- und Gesundheitsvorsorge

29 Prozent der Bürger, die für sich eine steuerliche Entlastung erwarten, können sich vorstellen, das eingesparte Geld in die private Alters- und Gesundheitsvorsorge zu investieren.
Deutlich bevorzugt werden hier Altersvorsorgeprodukte (83 Prozent) gegenüber privaten Kranken- bzw. Krankenzusatzversicherungen (26 Prozent) oder privaten Pflege- bzw. Pflegezusatzversicherungen (19 Prozent)*.

Weitere 39 Prozent der von der Reform Begünstigten überlegen noch, wie sie das zusätzliche Geld einsetzen wollen; das restliche Drittel gibt an, das Geld unmittelbar zum Leben zu brauchen oder für andere Ausgaben im Konsumbereich verwenden zu wollen.
(* Mehrfachantworten möglich)

Anzeige