Die Beitragserhöhungen der privaten Krankenversicherungen werden von den Unternehmen mit der Anpassung der Sterbetafeln, Kostensteigerungen im ambulanten und stationären Bereich und zusätzlichen Umlagen aufgrund des Basistarifs begründet.

Nach Zugang der Änderungsmitteilung dürfen Versicherte innerhalb eines Monats ein Sonderkündigungsrecht aufgrund Beitragserhöhung in Anspruch nehmen.

Neben dem Anbieterwechsel stehen aber auch Alternativen zur Verfügung, die ebenfalls beratungsintensiv sind.
So empfehlen Verbraucherzentralen die Verträge "abzuspecken", also auf bestimmte Leistungen zu verzichten. Auch eine Tarifumstellung solle ggf. in Betracht gezogen werden.
Um entsprechende Umtarifierungsangebote bei den Gesellschaften anzufordern, können Versicherte bei den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. einen Musterbrief erhalten.

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