Bereits ab dem ersten Semester ist der Student gegen das Risiko der vorzeitigen Berufsunfähigkeit versichert. Im Leistungsfall wird sofort die berufliche Tätigkeit eines Absolventen des jeweiligen Studiengangs zu Grunde gelegt.

Voraussetzung für den Abschluss zu diesen Konditionen: Der zu Versichernde muss mindestens 18 Jahre alt sein und an einer Hochschule oder Fachhochschule studieren.

Studenten, die eine Zwischenprüfung bestanden haben oder bereits am Anfang des sechsten Semesters stehen, werden gleich in die bestmögliche Berufsgruppe eingestuft.

Ohne erneute Gesundheitsprüfung kann der Versicherungsschutz bei Ende des Studiums oder mit Ablauf des 35. Lebensjahres mit einer Anschlussversicherung verlängert werden.

Die monatliche BU-Rente kann dabei auf bis zu 1.500 Euro erhöht werden.

Auf abstrakte Verweisung wird verzichtet.

Delta Lloyd

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