Das Unternehmen sieht den 01. Januar als Termin für die Hauptfälligkeit als ungünstig für die Kunden, weil sich zum Jahresanfang viele Zahlungen bündeln.
Frank Sievers, bei ERGO als Vorstandsmitglied von D.A.S., Hamburg-Mannheimer und Victoria zuständig für die Kfz-Versicherungen, geht davon aus, dass "[...] viele Kunden es als Vorteil empfinden werden, wenn sie ihre Prämie zu einem anderen Zeitpunkt zahlen können."

Bei einem Neuabschluss können Kunden bei den Kfz-Versicherern der Ergo-Gruppe daher frei wählen: Entweder bleibt die Hauptfälligkeit der 1. Januar oder es wird je nach individuellem Vertragsbeginn ein anderer Monatserster vereinbart.
Bestandskunden können unterjährig zu einem beliebigen Zeitpunkt wechseln, wenn der Vertrag im laufenden Jahr schadenfrei war.
„Für die meisten Versicherten, die ihren Beitrag monatlich, viertel- oder halbjährlich zahlen, wird sich nichts ändern, da die Einstufung in die neue Schadenfreiheitsklasse weiterhin zum 1. Januar vorgenommen wird“, erläutert Sievers.
Für Jahreszahler ergibt sich unter Umständen eine zeitliche Differenz zwischen der neuen Einstufung und der Beitragsfälligkeit – aber auch nur in den Fällen, in denen der Kunde nicht ohnehin in der günstigsten Schadenfreiheitsklasse ist. Dies ist bei vielen Jahreszahlern der Fall.

„Die neue Regelung hat große Vorteile für unseren Außendienst und somit auch für unsere Kunden“, sagt Sievers. Bislang war das letzte Quartal eines Jahres vom Thema Kfz-Versicherungen dominiert, für anderes blieb den Außendienst-Mitarbeitern wenig Zeit.
Die freie Wahl der Hauptfälligkeit soll mittelfristig zu einer Entzerrung führen.
„Wir rechnen damit, dass die Hauptfälligkeiten unserer Versicherungsnehmer in vier bis sechs Jahren gleichmäßig übers Jahr verteilt sein werden“, schätzt Sievers: „Diese schlankeren Prozesse sollen zu einer Kostenreduzierung führen, von der natürlich auch unsere Kunden profitieren werden.“

Ergo-Versicherungsgruppe

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