Die modifizierte Berufsunfähigkeits-Vorsorge der Allianz beinhaltet im Wesentlichen vier Neuerungen:
  • 1. Preissenkung in der Selbständigen Berufsunfähigkeits Vorsorge  
    In der SBV werden über alle Berufsgruppen hinweg die Nettopreise um ca. 10% gesenkt.
  • 2. Zusätzliche Preissenkungen in den Berufsgruppen A und G
    Hier werden über alle Produkte hinweg die Brutto- und Nettopreise um ca. 7 Prozent gesenkt. Auch für die Berufsgruppe G in der betrieblichen Altersversorgung ergibt sich eine Senkung der Brutto- und Nettopreise über alle Produkte. Diese beträgt ca. 8 Prozent.
  • 3. Flexiblere Erhöhungsoptionen
    Die 10 Jahresgrenze bei Neuversicherungen wurde ersatzlos gestrichen.
    Die jährliche BU-Rente darf um 6.000 € erhöht werden (bislang: 3.000 €); insgesamt darf die BU-Rente durch mehrere Erhöhungen um höchstens 12.000 € (bislang: 6.000 €) steigen.
    In den ersten 3 Jahren nach Versicherungsbeginn kann ohne besonderen Auslöser die BU-Rente ohne zusätzliche Risikoprüfung erhöht werden. Neben den sonst geltenden Rahmenbedingungen für eine Erhöhung ist dafür Voraussetzung, dass die versicherte Person im Jahr vor der Erhöhung nicht länger als 14 Tage durchgehend arbeitsunfähig war.
  • 4. Neue Berufsgruppensystematik
    Aus den vormals mehr als 24.000 Berufen wurden zur besseren Übersicht und zur schnelleren Einstufung ca. 540 Tätigkeitsgruppen mit insgesamt rund 3.000 Tätigkeiten gebildet.

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