Die Altersvorsorge gestaltet sich insbesondere für Selbstständige als schwierig.
So existiert für drei Viertel der Selbstständigen kein obligatorisches Altersvorsorgewerk.
Die Anzahl der Einzelunternehmer ("Ich-AG"), bei denen einen mangelnde finanzielle Vorsorgefähigkeit vermutet wird, ist deutlich gewachsen.
Ende 2008 gab es 114.000 Selbstständige in der Grundsicherung, zwei Jahre zuvor waren es 56.000. Damit hat sich die Zahl der sogenannten „aufstockenden Selbstständigen“ fast verdoppelt und der Trend setzt sich weiter fort.
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit hat über die Hälfte der selbstständig tätigen Hilfebedürftigen weniger als 400 Euro Einkommen monatlich.

Die Erwerbsverläufe vieler Selbstständiger sind von Wechseln in die Selbstständigkeit und aus ihr heraus geprägt.
Das wirkt sich negativ auf die Versicherungsbiographien aus, da Ansprüche in den obligatorischen Versorgungswerken gemindert werden.

Um die bislang lückenhaften Informationen über die Selbständigen im Hinblick auf ihre Vorsorgefähigkeit, Vorsorgebereitschaft und das Altersvorsorgevermögen zu ergänzen, hat das Mannheimer Forschungsinstitut Ökonomie und Demographischer Wandel (MEA) eine neue Datengrundlage erarbeitet und ausgewertet.
Die Auswertungen der Daten zeigen, dass dem größten Teil der Selbstständigen ausreichende Mittel für eine entsprechende Altersvorsorge zur Verfügung stehen, so dass für diese Gruppe Altersarmut ausgeschlossen sein dürfte.

Etwa ein Zehntel der Haushalte mit selbstständigem Haupteinkommensbezieher ist jedoch nicht in der Lage, aus ihrem Nettoeinkommen einen ausreichend großen Betrag zu sparen, der ein Alterseinkommen in Höhe der Grundsicherung im Alter sicherstellt.

Auch wenn die Selbstständigen im Durchschnitt mehr sparen als Haushalte mit abhängig Beschäftigten, sorgen Selbstständige im unteren Einkommensbereichen durchschnittlich weniger vor als abhängig Beschäftigte - obwohl bei diesen bereits Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt werden, die nicht in die Berechnung der Sparquote eingehen.

Das Nettogesamtvermögen (ohne Berücksichtigung der Anwartschaften der Ersten Säule der Alterssicherung) von Selbstständigen ist im Mittel etwa dreimal so hoch wie bei abhängig Beschäftigten.
Dabei trägt die private Altersvorsorge im engeren Sinn bei den Selbstständigen im Schnitt nur etwa vier Prozent zum Nettogesamtvermögen bei.
Betrachtet man nur die über 55 Jahre alten Selbstständigen und rechnet deren aktuelles Vorsorgeverhalten im Haushaltskontext bis zu ihrem Ruhestand hoch, kann ein Viertel den Vermögensbedarf zur Deckung der Grundsicherung im Alter nicht aufbringen.
Die in obligatorischen Altersvorsorgewerken erworbenen Anwartschaften sind hier aber noch unberücksichtigt.

Auf ein generelles Schutzbedürfnis von Selbstständigen, mit dem eine generelle Vorsorgepflicht bzw. Versicherungspflicht für Selbstständige gerechtfertigt werden könnte, kann hieraus nicht geschlossen werden.

Die vollständige Analyse von Michael Ziegelmeyer als PDF

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