Das Unternehmen will sich an die Gegebenheiten der Wirtschaftskrise anpassen und einen Versicherungsschutz mit "Urlaubs-Garantie" anbieten.

Die Restreisepreiserstattung ist als Alternative zur Erstattung der Stornokosten konzipiert.
Voraussetzung ist, dass die versicherte Person aufgrund einer unerwarteten betriebsbedingten Kündigung ihren Arbeitsplatz verliert. Die Regelung wird auch in Fällen unerwarteter, konjunkturbedingter Kurzarbeit angewendet.

KAERA Makler ermöglicht eine Restreisepreiserstattung bis zur Höhe des noch geschuldeten Betrags und darüber hinaus bis zu 50 Prozent der bestehenden Differenz zum Restreisepreis, wenn die Reise angetreten wird.

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