So betrafen 1.757 der zulässigen Beschwerden diese Sparte (Vorjahr: 1.397).
Als besonderer Problemkreis erwies sich die Vorvertraglichkeit von Rechtsschutzfällen - also die Frage, ob ein Versicherungsfall in die Vertragslaufzeit einzuordnen sei.
Neben den Kündigungen von Rechtsschutz-Verträgen bot die Anwendung von Ausschlussklauseln ebenfalls häufig Anlass zu Beschwerden.
Bei neueren Versicherungsbedingungen besteht keine Deckung für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen, die ursächlich mit Spiel- oder Wettverträgen sowie Termin- oder Spekulationsgeschäften im Zusammenhang stehen.
Dabei bleibt abzuwarten, ob es sich beim Kauf von Lehman-Zertifikaten oder Geldanlagen bei der isländischen Kaupthing-Bank um Spekulationsgeschäfte handelte.

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