BaFin: Mehr als jeder zweite Versicherer mit Governance-Mängeln
Die BaFin hat bei Prüfungen deutscher Versicherer zahlreiche Mängel in zentralen Kontrollfunktionen festgestellt. Besonders häufig betroffen waren die Interne Revision und das Risikocontrolling. Die Ergebnisse werfen Fragen zur Governance in der Branche auf.

Anzeige
Die internen Kontroll- und Überwachungssysteme deutscher Versicherer stehen stärker im Fokus der Aufsicht. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Die Linke hervorgeht, hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Jahr 2025 bei zahlreichen Prüfungen Mängel in zentralen Governance-Funktionen der Versicherungsunternehmen festgestellt. Besonders häufig waren Beanstandungen bei der Internen Revision und im Risikocontrolling. Darüber berichtet das "Handelsblatt"
Demnach wurden bei 28 Prüfungsmaßnahmen der Internen Revision in 17 Fällen Mängel festgestellt. Das entspricht einer Beanstandungsquote von 60,7 Prozent. Auch das unabhängige Risikocontrolling fiel bei den Prüfungen auffällig häufig negativ auf. Hier beanstandete die BaFin elf von 20 geprüften Fällen beziehungsweise 55 Prozent. Bei der Compliance-Funktion lag die Quote bei 31,6 Prozent, während die versicherungsmathematische Funktion in einem von vier geprüften Fällen Mängel aufwies.
Die vier Bereiche zählen zu den sogenannten Schlüsselfunktionen des Governance-Systems von Versicherern. Sie sollen eine unabhängige Kontrolle innerhalb der Unternehmen gewährleisten und damit zur Stabilität und Sicherheit der Geschäftsorganisation beitragen. Dass ausgerechnet diese Kontrollinstanzen wiederholt Gegenstand von Beanstandungen wurden, dürfte die Diskussion über die Qualität interner Überwachungsprozesse neu beleben.
Nach Angaben der BaFin handelte es sich bei der weit überwiegenden Anzahl der Feststellungen allerdings um „geringfügige bis mittelschwere Mängel“. Dies bewege sich im Bereich des Erwartungshorizonts der Aufsicht. Angaben zu möglichen aufsichtlichen Konsequenzen oder Maßnahmen machte die Behörde nicht. Eine historische Einordnung der Zahlen fällt schwer. Die BaFin erfasst Beanstandungen in den einzelnen Governance-Funktionen erst seit Anfang 2025 systematisch und auswertbar. Für frühere Jahre liegen zwar Informationen über Prüfungen und Beanstandungen vor, diese lassen sich jedoch nicht den einzelnen Kontrollfunktionen zuordnen.
Die Kleine Anfrage der Linken richtete sich zwar insbesondere auf die Aufsicht über die Allianz-Gruppe und deren konzerninterne Rückversicherungsstrukturen. Die Zahlen zeigen jedoch, dass die festgestellten Defizite kein Einzelfall eines einzelnen Unternehmens sind, sondern branchenweit auftreten. Im Zusammenhang mit der Anfrage stellte die Bundesregierung klar, dass der BaFin umfangreiche Kenntnisse über die Struktur großer Versicherungsgruppen vorlägen und gruppeninterne Rückversicherungsstrukturen durch die Vorgaben von Solvency II streng reguliert seien. Fälle, in denen konzerninterne Rückversicherungsverträge aufgrund unzureichenden Risikotransfers beanstandet worden seien, seien der Bundesregierung nicht bekannt.
Gleichzeitig kritisierten die Fragesteller gegenüber dem "Handelsblatt" die aus ihrer Sicht teilweise wenig konkreten Antworten der Bundesregierung sowie die mangelnde Transparenz bei Kontakten zwischen Ministerium, Aufsicht und Versicherungswirtschaft.
Anzeige
