Tagesschau-Bericht ist 'pauschale Verunglimpfung aller qualifizierten Vermittler'
Die Tagesschau titelt „Wie viel Vermögen man durch Provisionen verliert". Gemeint ist der angebliche Vermögensverlust durch Provisionsberatung. Der Vermittlerverband BVK weist die Vorwürfe. Die Kritik sei einseitig, realitätsfern und ideologisch geprägt.

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Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) übt scharfe Kritik an der Berichterstattung der Tagesschau zu angeblichen Vermögensverlusten durch provisionsbasierte Beratung. Der Verband weist die Darstellung entschieden zurück und spricht von einer „einseitigen“ und „methodisch sehr fragwürdigen“ Aufbereitung. Diese sei „Teil einer ideologisch geprägten Kampagne gegen den provisionsbasierten Beratungs- und Vermittlungsmarkt".
Im Zentrum der Kritik steht die im Beitrag aufgestellte These, Verbraucher würden durch Provisionsberatung im Laufe ihres Lebens „zehntausende Euro“ verlieren. Nach Auffassung des BVK basiert diese Aussage auf theoretischen Modellrechnungen, die mit der Realität der Beratungspraxis in Deutschland wenig gemein haben.
„Was hier als journalistische Aufklärung verkauft wird, ist in Wahrheit eine pauschale Verunglimpfung aller qualifizierten Vermittlerinnen und Vermittler“, kritisiert BVK-Präsident Michael H. Heinz. Die Tagesschau konstruiere ein „Schreckensszenario“, das auf realitätsfernen Annahmen basiere.
Besonders kritisch sieht der Verband, dass im Beitrag nicht ausreichend zwischen mangelhafter Beratung und dem grundsätzlich legitimen Provisionssystem unterschieden werde. Dadurch entstehe der Eindruck, Provisionen seien grundsätzlich nachteilig für Verbraucher. Diese Schlussfolgerung sei aus Sicht des BVK weder rechtlich noch empirisch haltbar.
Zudem verweist der Verband auf die soziale Dimension der Debatte. „Wer Provisionen dämonisiert, verschweigt bewusst, dass Millionen Menschen in Deutschland hochqualifizierte Beratung in Anspruch nehmen, weil sie für eine Honorarberatung nicht mehrere tausend Euro auf den Tisch legen können“, so Heinz. Gerade für Haushalte mit geringerem Einkommen sei das provisionsbasierte Modell häufig der einzige Zugang zu Beratung.
Der Verband sieht die Berichterstattung darüber hinaus im Kontext einer länger geführten Grundsatzdebatte um ein mögliches Provisionsverbot. Dabei werde aus Sicht des Verbands häufig ausgeblendet, dass Vermittler bereits heute umfassenden regulatorischen Vorgaben unterliegen, etwa durch die Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD) und das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), die eine Beratung im bestmöglichen Kundeninteresse vorschreiben.
Entsprechend deutlich fällt das Fazit des Verbands aus. „Hier wird nicht informiert, hier wird Meinung gemacht – und das auf Kosten unseres gesamten Berufsstandes“, kritisiert Heinz. Verbraucher hätten ein Recht auf differenzierte Informationen und nicht auf zugespitzte Darstellungen.
