Die geplante Reform der privaten Altersvorsorge steht kurz vor der Verabschiedung und sorgt weiterhin für ein geteiltes Echo in der Branche. Während zentrale Elemente wie eine stärkere Kapitalmarktorientierung und höhere staatliche Förderung auf breite Zustimmung stoßen, entzündet sich Kritik an grundlegenden Weichenstellungen des Gesetzgebers.

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Einigkeit besteht beim Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und beim AfW Bundesverband Finanzdienstleistungvor allem bei der Zielrichtung der Reform. Die stärkere Öffnung hin zum Kapitalmarkt, der Verzicht auf starre Garantien und höhere Förderleistungen gelten als überfällige Schritte.

So bewertet der BVK insbesondere die neue Förderlogik positiv. „Die beitragsproportionale und deutlich höhere Förderleistung des Staates […] begrüßen wir sehr“, sagt BVK-Präsident Michael H. Heinz. Mit bis zu 540 Euro Förderung jährlich sowie zusätzlichen Kinderzulagen könnten neue Anreize für die private Vorsorge entstehen. Auch die Einbeziehung von Selbständigen wird von beiden Verbänden ausdrücklich unterstützt. Sie gilt als wichtiger Schritt, um Versorgungslücken zu schließen und neue Zielgruppen zu erreichen.

Staat als Anbieter ist ein „ordnungspolitischem Sündenfall“

Deutlich kritischer fällt die Bewertung bei der Einführung eines staatlichen Standardprodukts aus. Mit dem geplanten Fonds wird der Staat selbst zum Anbieter in der privaten Altersvorsorge. Das sei aus Sicht vieler Marktteilnehmer ein problematischer Eingriff. „Damit greift der Staat massiv in den Markt ein und tritt in Konkurrenz zu den zahlreich vorhandenen privaten Anbietern“, kritisiert Heinz. Auch der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung spricht von einem „klaren ordnungspolitischen Systembruch“. Wer gleichzeitig Regeln setze und als Anbieter auftrete, könne keinen fairen Wettbewerb gewährleisten.

Ein weiterer zentraler Kritikpunkt ist der vorgesehene Kostendeckel für das Altersvorsorgedepot von einem Prozent. Dieser könnte die Wirtschaftlichkeit von Beratung und Vertrieb erheblich einschränken.

Der AfW warnt, dass die geplante Vergütungsstruktur „wirtschaftliche Beratung und Vermittlung praktisch unmöglich“ mache. Damit werde der Vertrieb nicht nur erschwert, sondern strukturell verhindert. Auch der BVK sieht die Beratungsqualität gefährdet: Komplexe Altersvorsorgeprodukte erforderten individuelle Betreuung, die sich nicht zu stark begrenzten Kosten darstellen lasse.

Die Folge könnte ein strukturelles Vertriebsproblem sein. Denn „Altersvorsorge entsteht nicht durch Produktdesign, sondern durch Beratung, Vertrauen und persönliche Ansprache“, heißt es vom AfW. Die Branche erinnert in diesem Zusammenhang an frühere Erfahrungen mit staatlich geförderten Produkten. Ohne funktionierende Vertriebswege hätten selbst gut gemeinte Konzepte ihre Zielgruppen nicht erreicht.

„Nach all der intensiven Arbeit entsteht hier eine Reform, die in der Praxis nicht ankommen wird. Die höhere Förderung wird Mitnahmeeffekte erzeugen. Aber die Menschen, die tatsächlich Vorsorge brauchen, werden ohne Beratung und persönliche Ansprache nicht erreicht. Wenn gleichzeitig wirtschaftliche Vergütungsmodelle faktisch ausgeschlossen werden, wird Vertrieb unmöglich gemacht“, kritisiert Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.