Die Diskussion um die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung nimmt an Fahrt auf. Aus Koalitionskreisen ist bekannt geworden, dass die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern eingeschränkt oder teilweise abgeschafft werden soll. Darüber berichtet das "Handelsblatt". Krankenkassenvertreter reagieren zurückhaltend und sehen darin allenfalls einen begrenzten Beitrag zur Stabilisierung der Finanzen.

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Bislang können Ehepartner beitragsfrei in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert werden, sofern sie nur geringe Einkünfte erzielen. Die Kosten werden solidarisch von allen Versicherten getragen. Künftig sollen jedoch mehr bislang Mitversicherte eigene Beiträge zahlen. Dafür soll es Ausnahmen geben. Diese sollen zum Beispiel für Eltern kleiner Kinder sowie pflegende Angehörige gelten.

Aus Sicht der Krankenkassen greift dieser Ansatz zu kurz. Oliver Blatt, Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbands, sieht das problem nicht auf der Einnahmeseite. Die Ausgaben sind zu hoch. Seit Jahren würden die Leistungsausgaben deutlich stärker als die Einnahmen steigen. Schätzungen zufolge könnte das Defizit bereits im kommenden Jahr bei rund 15 Milliarden Euro liegen. Ohne Gegenmaßnahmen könnte sich die Finanzierungslücke im weiteren Verlauf der Legislaturperiode deutlich ausweiten. „Es braucht Strukturreformen, die die extreme Ausgabendynamik der letzten Jahre stoppen“, fordert Blatt gegenüber dem "Handelsblatt".

Auch aus Sicht anderer Kassenvertreter wird die geplante Maßnahme nicht ausreichen. „Wenn man die Beiträge in der Kranken- und Pflegeversicherung bis zum Ende der Wahlperiode stabil halten will, braucht es ein Konsolidierungsvolumen von insgesamt 50 Milliarden Euro“, unterstreicht Andreas Storm, Vorstandsvorsitzender der DAK-Gesundheit. Davon entfielen rund 35 Milliarden Euro auf die Krankenversicherung, weitere 15 Milliarden auf die Pflege.

Einzelne Maßnahmen wie die Einschränkung der Mitversicherung könnten zwar Einnahmen bringen, blieben aber isoliert betrachtet wirkungsschwach. Entscheidend sei eine Gesamtstrategie über die gesamte Wahlperiode hinweg: „Nur so wird sichtbar, wie hoch der tatsächliche finanzielle Anpassungsbedarf ist“, so Storm. Neben den begrenzten finanziellen Effekten sehen die Kassen auch praktische Probleme. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbands der Ersatzkassen, warnt vor zusätzlichem Verwaltungsaufwand: „Diese Regelung führt zu einem hohen Verwaltungsaufwand für die Krankenkassen.“

So müssten künftig zahlreiche Statusänderungen geprüft und regelmäßig aktualisiert werden. Dies müsse etwa bei Einkommen, Kinderbetreuung oder Pflegeverhältnissen geschehen. „Die Herausforderung werden also zahlreiche kleine Statuswechsel in schwer überprüfbaren und sich ständig verändernden Lebenssituationen sein“, erklärt Elsner. Zudem zeigt sich bereits ein gesellschaftlicher Wandel: Immer mehr Ehepartner arbeiten in Teilzeit. Der Anteil der beitragsfrei Mitversicherten ist in den vergangenen Jahren deutlich gesunken.

Ökonomen sehen darüber hinaus Auswirkungen auf den Wettbewerb. Sollte die Mitversicherung eingeschränkt werden, könnten sich insbesondere besserverdienende Familien verstärkt privat versichern. Für die gesetzliche Krankenversicherung würde dies zusätzliche Einnahmeverluste bedeuten. Entscheidend wird nun sein, welche Maßnahmen die Bundesregierung tatsächlich umsetzt. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken plant, auf Basis der Ergebnisse einer Finanzkommission ein Sparpaket vorzulegen. Auch die Haushaltsplanung werde eine zentrale Rolle spielen.