Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung begrüßt den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zur Änderung des Verbraucher- und Versicherungsvertragsrechts. Mit der gesetzlichen Begrenzung des Widerrufsrechts bei Lebensversicherungen wird eine langjährige Forderung des Verbandes umgesetzt und nach Ansicht des AfW endlich in verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen gegossen.

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Kern der Neuregelung ist die Einführung einer absoluten Ausschlussfrist: Spätestens 24 Monate und 30 Tage nach Vertragsschluss erlischt das Widerrufsrecht bei Lebensversicherungen. Das gilt selbst dann, wenn eine fehlerhafte, aber formal erteilte Belehrung vorliegt. Nur wenn die Belehrung vollständig fehlt, bleibt das Widerrufsrecht unberührt. Damit wird das bislang bestehende sogenannte „ewige Widerrufsrecht“ faktisch beendet.

„Der Gesetzgeber hat hier eine überfällige Klarstellung vorgenommen“, erklärt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW. „Die klare zeitliche Begrenzung des Widerrufsrechts schafft Rechtsfrieden und schützt Verbraucher vor Intransparenz – ohne den Versicherungsvertrieb dauerhaft einem unüberschaubaren Rückabwicklungsrisiko auszusetzen.“

Damit werde nun der eigentliche Zweck des Widerrufsrechts wieder in den Mittelpunkt gestellt. Denn diese liegt im Kern darin, dass Verbrauchern die Möglichkeit gegeben wird, eine Entscheidung innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu überdenken. Zugleich werde mit der Neuregelung verhindert, dass geringfügige oder rein formale Belehrungsmängel noch nach vielen Jahren als Hebel für wirtschaftlich weitreichende Rückabwicklungen genutzt werden.

„Gerade langfristige Vorsorgeprodukte wie Lebensversicherungen benötigen stabile und verlässliche Rahmenbedingungen. Dass diese nun geschaffen wurden, ist ein wichtiges Signal für die private Altersvorsorge und für die Arbeit der unabhängigen Vermittlerinnen und Vermittler.“, betont Wirth.