Die deutsche Altersvorsorge steht an einem Punkt, an dem die bisherigen Mechanismen ihre Wirkung verlieren. Weder das Umlagesystem noch die staatlich geförderte private Vorsorge lieferten zuletzt noch die Stabilität, für die sie einmal geschaffen wurden. Die politische Debatte hat diese Entwicklung zwar längst erkannt, doch sie bleibt zu häufig bei wohlmeinenden Formulierungen stehen. Was trotz der ersten Schritte fehlt, ist eine umfassende Reform, die rechtliche, ökonomische und kapitalmarkttechnische Logik zusammenführt und damit die Strukturen erneuert, statt sie nur zu verwalten.

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Die Krise der gesetzlichen Rente findet nicht in der Zukunft statt – sie steht im Haushalt

Die gesetzliche Rentenversicherung wurde über Jahrzehnte als verlässliche Säule wahrgenommen. Doch ihre Finanzierungsgrundlage, das Umlageverfahren, ist für eine Gesellschaft konzipiert worden, in der viele Erwerbstätige für vergleichsweise wenige Rentenbeziehende aufkommen. Diese Relation hat sich längst umgekehrt. Der Bund muss das System inzwischen in einem Ausmaß stützen, das zur strukturellen Belastung geworden ist. 2024 flossen mehr als 100 Milliarden Euro aus dem Bundeshaushalt in die Rentenkassen, 2025 werden es nach aktuellem Planungsstand rund 121 Milliarden Euro sein. Diese Summen konkurrieren mit Investitionen in Bildung, Infrastruktur, Sicherheit und Innovation – und zeigen, dass die Rentenfrage bereits heute fiskalische Handlungsspielräume verdrängt und nicht erst in den 2040er-Jahren.

Das politisch beschlossene Rentenniveau von 48 Prozent bis 2031 stabilisiert zwar kurzfristig die Auszahlungsseite, zwingt aber gleichzeitig zu weiteren Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt oder zu steigenden Beitragssätzen, weil die Einnahmeseite demografisch stagniert. Die Konsequenz ist eine wachsende Belastung der jüngeren Generationen, die bereits mit hohen Sozialabgaben konfrontiert sind, während sie zugleich versuchen müssen, eigene Vorsorge aufzubauen. Ein System, das die Beitragszahler durch unvermeidbare Steigerungen in der Gegenwart belastet und ihnen gleichzeitig in der Zukunft eine geringere Leistungsperspektive bietet, verliert seine Legitimation. Das haben auch die Mitglieder der Jungen Union erkannt. Sie halten diese Kritik deshalb auch weiter und berechtigterweise aufrecht.

Private Investitionsschwäche und private Vorsorgeschwäche sind Ausdruck desselben strukturellen Problems

Deutschland steht nicht nur im Rentensystem, sondern auch in der realwirtschaftlichen Investitionsfähigkeit unter Druck. Während die öffentliche Hand ihre Investitionsbudgets erhöht, zeigen Erhebungen von KfW, Bundesbank, ifo-Institut und Europäischer Investitionsbank, dass die privaten Investitionen im Vergleich zu 2019 und im internationalen Vergleich teilweise deutlich zurückgefallen sind. Die Ursachen liegen nur zum Teil in globalen Entwicklungen wie Energiekosten, geopolitischen Spannungen oder schwächerer Konjunktur. Viel bedeutender sind die Bremsfaktoren, die Unternehmen nahezu einhellig als hausgemacht bewerten: ein komplexer Regulierungsrahmen, eine hohe Steuer- und Abgabenlast, langwierige Verwaltungsprozesse und vor allem eine wachsende Unsicherheit bei langfristigen Finanzierungsbedingungen.

Genau hier berührt sich das Investitionsproblem der Unternehmen mit dem Vorsorgeproblem der Haushalte. Ein Land, in dem Kapital schwer mobilisierbar ist, verliert sowohl wirtschaftlich als auch sozial an Resilienz. Altersvorsorge ist eben nicht nur eine soziale Absicherung, sondern auch ein makroökonomischer Prozess der Kapitalbildung. Wenn Kapital nicht arbeiten kann, fehlt es doppelt: im Depot der Bürgerinnen und Bürger und in den Investitionsentscheidungen der Unternehmen. Diese Überlegungen sollten auch Teil der ganz großen Reform für die gesetzliche Rente sein, die Kanzler Friedrich Merz noch für diese Legislaturperiode in Aussicht gestellt hat.

Die Riester-Rente zeigt exemplarisch, wohin gut gemeinte, aber fehlkonstruierte Vorsorgepolitik führt

Und dann sind da ja noch die langjährigen Probleme der privaten Altersvorsorge. Die Riester-Rente wurde 2002 mit dem Anspruch eingeführt, die damalige Absenkung des Nettorentenniveaus auszugleichen. Doch die Produktlogik war von Beginn an so ausgestaltet, dass sie Rendite faktisch ausschloss. Der gesetzlich vorgeschriebene vollständige Kapitalerhalt zwang Anbieter in Konstruktionen, die langfristige Erträge kaum zulassen. Niedrige Renditen wurden häufig durch Kosten aufgezehrt.

Das Ergebnis sind ernüchternde Kennzahlen: Von 15,5 Millionen bestehenden Verträgen ruhen inzwischen ein Viertel bis ein Fünftel, und ein erheblicher Teil wurde bereits wieder gekündigt. Genau deshalb konnte die Riester-Rente ihre eigentliche Aufgabe, die Absenkung des Nettorentenniveaus politisch abzufedern, nie erfüllen. Die ursprüngliche Zielsetzung, die individuelle Altersvorsorge zu stärken, wurde so konterkariert.

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Die zentrale Lehre lautet: Vorsorgekapital muss Rendite erwirtschaften können, sonst kann es seine Aufgabe nicht erfüllen. Garantien sind politisch attraktiv, aber mathematisch hinderlich. Ein Vorsorgesystem, das auf langen Ansparzeiträumen basiert, sollte Schwankungen zulassen und nicht Rendite neutralisieren.

Warum ein intelligenter Hybrid-Ansatz die einzige realistische Lösung ist

In Bezug auf eine umfassende Lösung für die private und gesetzliche Rente gilt es, die schon genannten Probleme genau zu beachten. Die Basis dafür muss eine zukunftsfähigere gesetzliche Rente sein. Doch wie kann die Alternative zur Umlagefinanzierung aussehen? In der Debatte der vergangenen Monate und Jahre wurde immer wieder kapitalgedecktes Modell vorgeschlagen. Das ergibt auf den ersten Blick auch Sinn. Denn ein ökonomischer Grundsatz besagt: Wenn langfristige Kapitalmarktrenditen oberhalb des Lohnsummenwachstums liegen, ist ein System mit kapitalgedecktem Anteil strukturell im Vorteil gegenüber einer reinen Umlage.

Klar ist aber auch: Eine vollständige Ablösung des Umlagesystems durch Kapitaldeckung wäre finanziell nicht darstellbar. Das hat einen einfachen Grund. Sowohl alle bestehenden Ansprüche als auch der Aufbau eines neuen Systems müssten gleichzeitig bezahlt werden – eine doppelte Last, die kein Haushalt tragen kann. Umgekehrt ist die Idee, die gesetzliche Rente allein durch wachsende Zuschüsse zu stabilisieren, weder nachhaltig noch generationengerecht. Ein Hybridmodell, das die gesetzliche Rente um ein kapitalgedecktes Element ergänzt und gleichzeitig die private Vorsorge grundlegend modernisiert, ist deshalb keine Kompromisslösung, sondern der einzige realistische Weg.

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Ein Kapitalstock kann entlasten, aber nur als Ergänzung wirken

Die Finanzierung eines kapitalgedeckten Elements innerhalb der gesetzlichen Rente könnte über den Kapitalmarkt erfolgen. So müsste man die Logik der Schuldenbremse nicht verletzen, weil es sich um eine Finanztransaktion handelt. Aber: Die Ausgaben der gesetzlichen Rentenversicherung liegen heute bei fast 400 Milliarden Euro jährlich. Gemessen an dieser Größenordnung wären etwa die in der vergangenen Legislaturperiode von der Ampel-Regierung vorgesehenen zehn Milliarden Euro pro Jahr, die in das kapitalgedeckte sogenannte Generationenkapital fließen sollten, nur ein symbolischer Einstieg. Solche Beträge sind aber kein wirksames Instrument zur nachhaltigen Entlastung der gesetzlichen Rente. Berechnungen des Sachverständigenrats zeigen auch: Selbst, wenn schon seit 2023 jährlich zehn Milliarden Euro in den Kapitalstock eingezahlt worden wären, würde er nach 15 Jahren die heutigen GRV-Ausgaben nur in einer Höhe von zwei Prozent entlasten. Auf den Punkt gebracht heißt das: Ein Kapitalstock kann entlasten, aber nur als Ergänzung wirken.

Bei der gesetzlichen Rente braucht es also weitere Anpassungen. Eine Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung, wie in den Niederlanden praktiziert, könnte einen weiteren wichtigen Beitrag leisten. Dort steigt das Rentenalter nicht proportional zur Lebenserwartung, sondern gedämpft: Ein zusätzliches Lebensjahr führt derzeit zu einer Erhöhung des Rentenalters um acht Monate. Entscheidend ist auch, dass diese Kopplung nicht starr erfolgt, sondern Härtefälle berücksichtigt. Gleichzeitig könnte in Deutschland die Berechnungsgrundlage der gesetzlichen Rente so angepasst werden, dass der sogenannte Eckrentner künftig auch längere Erwerbsbiografien realistisch abbildet.

Ein modernes Altersvorsorgedepot ist der zentrale Hebel

Um die begrenzten Handlungsoptionen in der gesetzlichen Rente zu ergänzen, muss der Blick also auch auf die dritte Säule der Altersvorsorge fallen. Die meisten möglichen Reformschritte liegen in der privaten Altersvorsorge – und einige Schritte in die richtige Richtung ist die Regierung nun gegangen. Jedenfalls macht der Referentenentwurf für die Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge Hoffnung, dass zum einen die Riester-Rente korrigiert und reformiert wird und zum anderen mit dem Altersvorsorgedepot eine starke Alternative eingeführt wird.

Denn: Ein modernes Altersvorsorgedepot sollte früh bespart sein, digital geführt werden und einen einfachen Zugang zu renditeorientierten Anlagen wie Aktienfonds oder ELTIFs bieten. Ebenso wichtig ist, dass es ohne Kapitalgarantien auskommt, weil Garantien – wie am Beispiel der Riester-Rente schon erklärt – die Rendite langfristig begrenzen. Ein solches Depot muss kosteneffizient sein, mit einem klaren Kostendeckel, der verhindert, dass Gebühren über Jahrzehnte die Erträge neutralisieren. All das dürfte der Referentenentwurf schon in seiner jetzigen Form sicherstellen.

Ein solches System stärkt nicht nur die individuelle Vorsorgekraft, sondern auch die gesamtwirtschaftliche Kapitalbasis. Die internationalen Erfahrungen zeigen, dass langfristige Schwankungen aktienbasierter Portfolios über Jahrzehnte hinweg geglättet werden können und dass digitale Verwaltungsstrukturen den Zugang erheblich erleichtern. Das Entscheidende ist, dass ein solcher Ansatz keine neue staatliche Produktarchitektur benötigt, sondern die bestehenden Strukturen der Fondsbranche nutzt. Sie stellt bereits heute digitale Verwaltung, breite Produktvielfalt und kosteneffiziente Prozesse bereit. Deutschland verfügt über eine Infrastruktur, die solche Konstruktionen sofort umsetzen könnte.

Die vereinfachten Förderungen sollten an den Verbraucherpreisindex gekoppelt werden

Doch es gibt auch die Möglichkeit, Bestandteile der privaten Altersvorsorge weiter zu optimieren: Die vereinfachten Förderungen sollten an den Verbraucherpreisindex gekoppelt werden, damit sie ihre Kaufkraft behalten. Das Altersvorsorgedepot kann künftig auch enger an die zweite Säule der Altersvorsorge, die betriebliche Altersvorsorge, geknüpft werden. Denkbar sind auch erweiterte Optionen und Anreize für freiwillige Zuzahlungen. Eine Kinderzulage wurde bereits verankert, sinnvoll wäre aber auch ein klarerer Mindestbeitrag, um auch Haushalten mit niedrigerem Einkommen den Einstieg in die kapitalgedeckte Vorsorge zu erleichtern. Denn genau diese Haushalte sind ja auch am meisten abhängig von einer guten Altersvorsorge.

Besonders deutlich wird das beim Zeitpunkt des Sparbeginns. Schließlich soll das Altersvorsorgedepot auch die Basis für die Frühstart-Rente sein, die die Regierung als ein weiteres Wahlversprechen einführen möchte. Und auch hier gibt es Nachbesserungsbedarf im Vergleich zu den ursprünglichen Plänen. Laut diesen Plänen soll die Frühstart-Rente erst ab einem Alter von sechs Jahren starten. Wird aber ein Vorsorgedepot bereits im ersten Lebensjahr und über 18 Jahre hinweg mit insgesamt 3.155 Euro bespart, wächst dieser Betrag bei einer moderaten langfristigen Verzinsung bis zum Rentenalter auf mehr als 22.000 Euro an. Beginnt die Einzahlung dagegen erst mit der Einschulung, halbiert sich der Endwert nahezu. Dieser Unterschied zeigt, wie stark der Zinseszinseffekt wirkt und wie wichtig ein früher Sparstart bei der Frühstart-Rente ist.

Eine wirkungsvolle Reform entsteht durch Prozesslogik, nicht durch Schlagworte

Die Diskussion über die Altersvorsorge wird häufig emotional geführt, doch ihr Kern ist mathematisch. Ein System, das auf Jahrzehnte ausgelegt ist, muss Kapital aufbauen dürfen. Ein System, das den Anspruch hat, generationengerecht zu sein, muss die Beitragenden entlasten und die Beziehenden absichern. Und ein System, das Stabilität verspricht, darf Rendite nicht verhindern, sondern muss sie ermöglichen. Dazu gehört, dass längeres Arbeiten finanziell attraktiver wird und ein vorzeitiger Rentenbezug realistisch bepreist wird, sodass individuelles Verhalten und ökonomische Anforderungen zusammenfinden.

Es geht nicht um die Entscheidung zwischen zwei Modellen, sondern um ihre Kombination. Nur das Zusammenspiel von Umlage und Kapitaldeckung schafft langfristige Stabilität. Eine Reform, die Rendite zulässt, Prozesse vereinfacht und Kapital mobilisiert, ist kein radikaler Schritt, sondern der nächste logische. Ein starkes Rentensystem braucht starke Kapitalmärkte. Und starke Kapitalmärkte entstehen, wenn private Vorsorge endlich das werden kann, was sie sein muss: ein wirksamer Hebel für finanzielle Sicherheit und wirtschaftliche Zukunft.

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Hintergrund: Autor Dr. Jörg Stotz ist Sprecher der Geschäftsführung der Hansainvest, einer Kapitalverwaltungsgesellschaft der Signal-Iduna-Gruppe, die seit mehr als 55 Jahren Investmentvermögen für institutionelle und private Anleger verwaltet.

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