Die europäische Versicherungsaufsicht EIOPA arbeitet an einer Reform des Solvency-II-Berichtswesens. Ziel ist, die Meldepflichten zu vereinfachen und stärker an die Größe sowie Komplexität der Versicherer anzupassen. Damit soll das System effizienter werden und kleinere Gesellschaften entlasten. Doch aus Sicht der Branche droht der Plan zum Bürokratiebooster zu werden.

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Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hat in seiner Stellungnahme deutliche Kritik geäußert. „Weniger Meldebögen und differenzierte Anforderungen für kleinere und größere Unternehmen sind grundsätzlich richtige Ansätze – gleichzeitig sind aber auch neue Berichtspflichten vorgesehen. Die angestrebte Entlastung ist damit kaum zu erkennen“, so GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen. „Für viele Unternehmen ist das ein reines Placebo, aber keine wirksame Vereinfachung.“

Seit Juli 2025 läuft die EIOPA-Konsultation zu den neuen technischen Standards des Solvency-II-Reportings. Der sogenannte Proportionalitätsansatz soll kleinere, weniger komplexe Anbieter von Teilen der Berichtspflichten befreien. In der Praxis betrifft das aber nur wenige Gesellschaften. Für die Mehrheit der Unternehmen, insbesondere für Versicherungsgruppen, bleibe die Regellast nahezu unverändert.

Zwar sollen einige Quantitative Reporting Templates (QRTs) künftig entfallen, doch gleichzeitig entstehen neue Anforderungen. Das gilt etwa zu Naturkatastrophenrisiken oder Pensionsdaten. Diese seien inhaltlich kaum begründet, verursachten aber erheblichen technischen und organisatorischen Aufwand. Der GDV warnt, dass die erhoffte 25-prozentige Reduktion des Verwaltungsaufwands, die sich die EU-Kommission vorgenommen hat, deshalb illusorisch bleibe.

Viele der geplanten Änderungen erfordern Anpassungen in IT-Systemen, Datenschnittstellen und Prozessen. Besonders kleinere Versicherer mit begrenzten Ressourcen sehen sich dadurch vor neue Herausforderungen gestellt. Der Aufwand für Implementierung, Tests und Schulungen stehe in keinem Verhältnis zu den möglichen Effizienzgewinnen.

Darüber hinaus kritisiert der Verband den mangelnden Mehrwert für die Aufsicht. Zahlreiche Daten würden bereits in anderen Formaten erfasst, etwa im ORSA-Bericht oder in Nachhaltigkeitsmeldungen. Doppelstrukturen ließen sich vermeiden, wenn vorhandene Informationen mehrfach genutzt würden. Statt echter Vereinfachung drohe eine Ausweitung der Berichtspflichten und damit höhere Kosten für die Unternehmen. Auch das Ziel einer europaweit einheitlichen Berichterstattung steht in der Kritik. Einheitliche Vorgaben dürfen nach Ansicht des GDV nicht zu Lasten der Praxistauglichkeit gehen. Nationale Besonderheiten und bestehende Prozesse müssten berücksichtigt werden, um die Regulierung effizient zu gestalten.

EIOPA plant, den finalen Vorschlag im Frühjahr 2026 vorzulegen. Anschließend soll er von der EU-Kommission als Rechtsakt verabschiedet werden. Ob der Reformansatz bis dahin noch spürbar vereinfacht wird, bleibt offen. Die Branche hofft, dass die Politik das Ziel echter Entlastung nicht aus den Augen verliert.