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Der AfW Bundesverband Finanzdienstleistung hat angesichts der neuen europäischen KI-Verordnung (KI-VO) einen Praxisleitfaden für Vermittlerunternehmen vorgestellt. Der Leitfaden richtet sich an unabhängige Versicherungs- und Finanzvermittler sowie Immobiliardarlehensvermittler und bietet konkrete Hilfestellung, wie Künstliche Intelligenz (KI) rechtskonform, ethisch und sicher eingesetzt werden kann.

Der Leitfaden soll vor allem dabei helfen, den eigenen KI-Einsatz klar zu definieren, Risiken zu identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Dabei sollen unter anderem Themen wie Verantwortlichkeiten, Datenmanagement, menschliche Kontrolle und Transparenz behandelt werden. Überdies seien Informationen zu Anforderungen an die interne Dokumentation und Mitarbeiterschulungen enthalten.

Hintergrund: Seit dem 2. Februar 2025 sind erste Teile der KI-Verordnung in Kraft. Diese schafft einen europaweit einheitlichen Rechtsrahmen für vertrauenswürdige KI und betrifft somit auch die Finanz- und Versicherungsbranche. Zwar nutzen die meisten Vermittler derzeit keine Hochrisiko-KI-Systeme. Dennoch steigen die Anforderungen an Dokumentation, Risikobewertung und Governance.

„Mit dem neuen Leitfaden geben wir unseren Mitgliedern ein Werkzeug an die Hand, das auf die Realität in kleinen und mittelgroßen Vermittlerunternehmen zugeschnitten ist“, erklärt AfW-Vorstand Frank Rottenbacher. „Es geht nicht darum, bürokratische Hürden aufzubauen, sondern um Orientierung und Praktikabilität. Gerade im Umgang mit sensiblen Kundendaten ist ein bewusster und verantwortungsvoller KI-Einsatz entscheidend für das Vertrauen in unsere Branche.“

Ein wichtiger Aspekt bleibt auf jeden Fall bestehen. Denn die Verantwortung für den KI-Einsatz kann nicht delegiert werden. Das Leitungsorgan eines Unternehmens bleibt stets letztverantwortlich.

Der Leitfaden soll ab sofort auf der Homepage des Verbands zur Verfügung stehen. Überdies verspricht der AfW, die Inhalte des Leitfadens regelmäßig zu aktualisieren, um auf neue gesetzliche Vorgaben und technologische Entwicklungen reagieren zu können. Es ist nicht der erste Leitfaden, den der Verband geschrieben hat. Zuvor gab es bereits Leitfäden zur EU-Transparenzverordnung sowie zum Geldwäschegesetz.

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