Versicherungsmissbrauch: Landwirt zu 600.000 Euro Rückzahlung verurteilt
Trotz Freispruch im Strafprozess muss ein Landwirt knapp 600.000 Euro an seine Versicherung zurückzahlen. Im Zivilprozess sahen die Richter am Oberlandesgericht Oldenburg den Mann als schuldig an.

Ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg verdeutlicht, dass die Schwelle zur zivilrechtlichen Haftung deutlich niedriger liegt als die zur strafrechtlichen Verurteilung. Im betroffenen Fall wurde ein Landwirt aus Niedersachsen in einem zivilrechtlichen Verfahren zur Rückzahlung von fast 600.000 Euro an seine Feuerversicherung verurteilt. Dabei war er zuvor strafrechtlich freigesprochen worden und hatte auch die erste Instanz vorm Landesgericht gewonnen. Darüber berichtet die Roth & Kollegen Steuerberatungsgesellschaft aus Nordhorn.
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Hintergrund des Falls sind zahlreiche Brände in den Jahren 1996 bis 2010 auf Grundstücken, die dem Landwirt oder seiner Ehefrau gehörten. Während die ersten Feuer noch auf technische Defekte zurückgeführt wurden, ergaben spätere Ermittlungen Hinweise auf vorsätzliche Brandstiftung.
Nach dem Brand eines Kälbermaststalls im Jahr 2009 zahlte die Versicherung knapp 600.000 Euro an die Ehefrau des Landwirts aus. Zwei weitere Brände im Folgejahr führten zu Bedenken bei der Versicherung. Diese verweigerte die Leistung und klagte die zuvor gezahlte Summe zurück.
Parallel dazu hatte Staatsanwaltschaft Oldenburg Anklage erhoben. Denn wegen der Brände aus den Jahren 2006, 2009 und 2010 stand der Vorwurf möglicher Betrugs- und Brandstiftungsdelikte im Raum. Im Strafverfahren wurde das Ehepaar 2012 wegen fehlender Beweise freigesprochen.
Doch im Zivilprozess kam das OLG Oldenburg nun zu einer anderen Bewertung (Az.: 1 U 229/20). Der Landwirt habe nach Überzeugung des Gerichts den Brand 2009 bewusst initiiert – entweder als Mittäter oder als Auftraggeber. Damit sei der Tatbestand des Versicherungsmissbrauchs erfüllt, was einen Anspruch auf Rückzahlung begründe. Anders als das Landgericht in der ersten Instanz hielten die Richter am OLG die vorliegenden Indizien für ausreichend, um die Verantwortung des Beklagten mit der im Zivilrecht erforderlichen Wahrscheinlichkeit festzustellen. Die Ehefrau des Landwirts bleibt von der Rückzahlung indes verschont, da das Gericht keine hinreichenden Anhaltspunkte für ihre Beteiligung sah. Das Urteil ist rechtskräftig.
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