Pflegeversicherung: Leistungszuschläge führen zu Milliardenkosten
Die Pflegereform entwickelt sich zur finanziellen Belastung. Demnach seien die Kosten der Leistungszuschläge in der stationären Pflege dreimal höher als ursprünglich prognostiziert. Besonders betroffen sind Beitragszahler mit niedrigem Einkommen, warnt der PKV-Verband.

Die im Jahr 2022 eingeführten Leistungszuschläge der gesetzlichen Pflegeversicherung, die Pflegebedürftige in stationären Einrichtungen finanziell entlasten sollen, entwickeln sich zu einer der teuersten Sozialreformen der letzten Jahre. Laut einer aktuellen Studie des IGES-Instituts im Auftrag des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV) lagen die tatsächlichen Ausgaben im ersten Jahr bereits bei 3,6 Milliarden Euro und damit deutlich über den ursprünglich vom Bundesgesundheitsministerium prognostizierten 2,5 Milliarden Euro bis 2025. Im vergangenen Jahr stiegen die Kosten weiter auf 6,4 Milliarden Euro. Bis zum Ende der Legislaturperiode könnten sie jährlich auf bis zu 9,4 Milliarden Euro anwachsen.
Anzeige
Der PKV-Verband warnt vor einer wachsenden Belastung der Beitragszahler, insbesondere derjenigen mit niedrigem Einkommen. „Eine Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile ist weder zielführend noch tragfähig. Die Kosten dafür belasten die Beitragszahler und Steuerzahler, insbesondere die jüngeren Generationen und deren Arbeitgeber, während gleichzeitig Menschen mit Privatvermögen davon profitieren“, erklärt Thomas Brahm, Vorsitzender des PKV-Verbandes.
Die Studie zeigt, dass die Zuschüsse weitgehend Haushalte erreichen, die mit ihrem Altersvermögen die Eigenanteile selbständig tragen könnten. So lag das Medianvermögen privater Haushalte in der pflegenahen Altersgruppe der 65- bis 74-Jährigen bei rund 212.000 Euro.
Die Autoren der Studie geben zu bedenken, dass der ermöglichte Vermögens- und Erbenschutz mit einer überproportional hohen Belastung von Menschen mit niedrigem Einkommen durch Sozialversicherungsbeiträge verbunden ist. Eine Erweiterung der Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung (SPV), beispielsweise durch eine stärkere Begrenzung der Eigenanteile oder ihre Deckelung, würde diesen Vermögensschutzeffekt für Erben sogar noch verstärken.
„Die Soziale Pflegeversicherung ist als Teilkostenversicherung konzipiert – nicht als Vollkasko-Modell“, warnt Thomas Brahm vor weiteren Leistungsausweitungen. „Um die Pflegeversicherung zu stabilisieren und auf den demografischen Wandel vorzubereiten, muss die Bundesregierung jetzt die Eigenverantwortung stärken und die private Vorsorge fördern. Die Private Krankenversicherung verfügt über eine in vier Jahrzehnten gewachsene Expertise in der generationengerechten Pflegevorsorge und ist bereit, diese aktiv in die Arbeit der Reformkommission einzubringen.“
Anzeige