Geldwäschegesetz: Wie gut setzen Vermittler die Vorgaben um?
Viele Vermittler haben sich auf die Anforderungen des Geldwäschegesetzes eingestellt. Zwei Drittel bewerten ihre Umsetzung der Vorgaben aus dem Geldwäschegesetz (GwG) als gut. Gleichzeitig zeigt sich ein Viertel der Befragten über ihre GwG-Konformität nicht sicher. Zudem gibt es vor allem bei der schriftlichen Risikoanalyse noch Luft nach oben.

Die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bleibt politisch wie regulatorisch ein zentrales Thema. Die neue Bundesregierung aus SPD und CDU/CSU verfolgt das Ziel, Kompetenzen zu bündeln und Regularien konsequent umzusetzen.
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Vermittler, die etwa Lebensversicherungen oder Kapitalanlageprodukte vertreiben, sind grundsätzlich zur Einhaltung des GwG verpflichtet. Die Höhe des Umsatzes oder des Geschäftsvolumens ist dabei irrelevant. Reine Sachmakler sind dagegen davon ausgenommen. Die Einhaltung der Pflichten umfasst unter anderem ein schriftliches Risikomanagement, interne Kontrollsysteme sowie Schulungen für Beschäftigte.
Wie gut sich die Vermittlerschaft auf das Thema eingestellt hat, zeigt die aktuelle Umfrage des 17. AfW-Vermittlerbarometers. Zwei Drittel der Vermittler bewerteten ihre Umsetzung der Vorgaben aus dem Geldwäschegesetz (GwG) als gut. Trotz der insgesamt positiven Selbsteinschätzung zeigt die Umfrage auch Schwächen. Denn 24 Prozent der Befragten seien sich über ihre GwG-Konformität nicht sicher. Weitere zwei Prozent geben an, die Anforderungen bislang nicht vollständig umzusetzen. Besonders auffällig ist der Umgang mit der schriftlichen Risikoanalyse. Denn nur 29 Prozent dokumentieren ihre Analyse schriftlich. 42 Prozent verzichteten weiterhin darauf, 13 Prozent seien sich nicht sicher. Angesichts der zunehmenden staatlichen Kontrollmaßnahmen bleibt die Geldwäscheprävention eine Daueraufgabe für die Branche.
Verbände unterstützen mit Leitfaden zur GwG-Umsetzung
"Die Bundesregierung hat die Optimierung des Transparenzregisters und der Verfahren zur Vermögensermittlung und -einziehung klar auf der Agenda. Verstöße gegen das GwG werden künftig noch konsequenter verfolgt", erklärt Norman Wirth, Vorstandsmitglied des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung. "Vermittlerinnen und Vermittler sollten daher zeitnah ihre internen Prozesse prüfen und erforderliche Maßnahmen umsetzen."
AfW und Votum-Verband haben ein praxisnahes Kompendium erstellt, das sämtliche GwG-Pflichten verständlich aufbereitet. Diese Materialien stehen auf den Webseiten beider Verbände zum Download bereit und bieten wertvolle Unterstützung für die tägliche Arbeit.
"Zögern Sie nicht. Anlasslose Kontrollen können jederzeit erfolgen. Wer die gesetzlichen Vorgaben missachtet, riskiert Bußgelder", mahnt Wirth. Bereits seit dem 1. Januar 2024 sind Vermittlerinnen und Vermittler, die dem GwG unterliegen, verpflichtet, sich beim Meldeportal goAML der Financial Intelligence Unit (FIU) zu registrieren. Über dieses Portal sind Verdachtsmeldungen abzugeben.