Als tückisch kann sich laut test.de auch erweisen, dass manche Banken zwar keine hohen Kontoführungsgebühren verlangen, sich aber jeden einzelnen Service teuer bezahlen lassen. Für den Einsatz der Bankkarte, für beleghafte Überweisungen, für Daueraufträge oder sogar für einzelne Zahlungen werden dann zusätzliche Gebühren fällig.

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Zwar hat der vzbv bereits mehrfach gegen hohe Entgelte bei Basiskonten geklagt und dabei auch Erfolge erzielt. Der Bundesgerichtshof hat am 30. Juni 2020 gegen die Deutsche Bank geurteilt: Ein monatlicher Grundpreis von 8,99 Euro sowie 1,50 Euro für jede beleghafte Überweisung im Rahmen eines Basiskontos sind zu hoch und damit unwirksam (Az. XI ZR 119/19). „Was unter angemessenen Entgelten für Basiskonten zu verstehen ist, konnte bisher kein Gericht abschließend klären“, sagt Pop. Sie fordert: „Die Höhe der Entgelte für Basiskonten muss daher wirksam begrenzt werden“.

Der Gesetzgeber solle nun die Bankenaufsicht BaFin damit beauftragen, eine maximale Höhe für Basiskonto-Entgelte festzulegen, fordert der vzbv. Neben der monatlichen Grundgebühr müssten dabei auch die Preise für gesetzlich vorgeschriebene Kontodienstleistungen begrenzt werden.

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Hintergrund: Um die deutsche Umsetzung von „angemessenen“ Entgelten mit der Umsetzung in anderen europäischen Ländern vergleichen zu können, hat die Marktbeobachtung des vzbv am 24. und 25. Februar 2023 die Aufsichtsbehörden der EU-Mitgliedsländer (außer Deutschland) kontaktiert. Von den 26 angefragten Behörden beantworteten zwei die Anfrage nicht (Belgien, Malta). Drei Behörden erklärten sich für nicht zuständig, und von 21 Behörden ging eine inhaltliche Antwort ein. Stand für Deutschland ist die Erhebung der Stiftung Warentest (November 2022).

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