In den letzten Jahren hatten sich deutsche Rentner meist über eine Anhebung der Altersbezüge freuen dürfen. Lediglich im Jahr 2021 schauten Altersrentner in Westdeutschland in die Röhre. Denn sie blieben auf dem Niveau des Vorjahres. Dagegen wurden die Ruheständler aus dem Osten mit einer schmalen Rentenerhöhung bedacht. Hier wurden die Ruhestands-Gelder um 0,72 Prozent angehoben.

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Der Grund für die ausbleibende Anhebung war die Lohnentwicklung. Denn sie ist die wichtigste Grundlage für Rentenanpassungen. Steigen die Löhne, so in der Regel auch die Renten. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung betrug -2,34 Prozent in den alten Ländern. Nimmt man nur die negative Entwicklung der Renten zum Maßstab, hätten die Renten im Jahr 2021 rein rechnerisch sogar gesenkt werden müssen - um 3,25 Prozent. Eine Senkung der Rente ist allerdings per Gesetz nicht möglich. Da es seit dem Jahr 2009 eine Rentengarantie gibt, ist sichergestellt, dass die Anwendung der Rentenanpassungsformel nicht zu verminderten Rentenwerten führt.

Im vergangenen Jahr waren die Bezüge im Westen um 4,39 Prozent und im Osten um 5,86 Prozent angehoben worden. Für das Jahr 2024 steht wieder eine Erhöhung der Altersbezüge ins Haus. Laut dem Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2023 sollte das Altersgeld um 3,5 Prozent ansteigen.

Rentensteigerung fällt höher aus

Doch nun dürfen sich über 21 Millionen deutsche Altersrentner über eine überraschend hohe Rentenerhöhung freuen. Die Renten in den alten und neuen Ländern werden zum 1. Juli 2024 um 4,57 Prozent raufgesetzt. Nachdem im letzten Jahr der aktuelle Rentenwert Ost aufgrund der höheren Lohnsteigerung in den neuen Bundesländern bereits den West-Wert erreicht hatte, werde die Anpassung der Renten nun zum ersten Mal bundeseinheitlich erfolgen. Dabei sei der Nachhaltigkeitsfaktor sogar mit eingepreist. Dieser wirke sich mit -0,16 Prozentpunkten dämpfend auf die Rentenanpassung aus. Ohne diesen Schritt würde das Rentenniveau ohne Haltelinie unter 48 Prozent sinken. Auf Basis der vorliegenden Daten und unter Anwendung der Rentenanpassungsformel ergibt sich ein rechnerischer aktueller Rentenwert von 39,31 Euro. Damit würde aber das Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent ganz knapp unterschritten. Daher greift die Niveauschutzklausel und der aktuelle Rentenwert wird so festgesetzt, dass ein Rentenniveau von 48 Prozent erreicht wird. Folglich wird ab Juli der Rentenwert West von derzeit auf 37,60 Euro auf 39,32 Euro steigen. Das teilte das Bundesarbeitsministerium mit.

Wichtigste Grundlage der Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. Steigen die Löhne, so in der Regel auch die Renten. Diese waren um 4,72 Prozent gestiegen. Die Zahlen basieren auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR), wobei "Ein-Euro-Jobs“ außer Acht bleiben.

Bundesarbeitsminister Heil begrüßte die deutliche Anhebung: "Die Rentenanpassung fällt in diesem Jahr erstmalig in ganz Deutschland gleich aus und liegt deutlich über der Inflationsrate. 34 Jahre nach der Deutschen Einheit ist das ein Meilenstein für unser Land. Arbeit ist in Ost und West mit Blick auf die Rente gleich viel wert! Damit die Rente auch zukünftig für alle verlässlich bleibt, die heute arbeiten und fleißig sind, stabilisieren wir mit dem Rentenpaket II die gesetzliche Rente dauerhaft und entlasten gleichzeitig mit dem Generationenkapital die zukünftigen Beitragszahler."

Rentenpaket II soll Rentenniveau stabil halten

Während die Renten steigen, wird es perspektivisch auch für die Beitragszahler teurer. Aktuell liegt der Rentenbeitragssatz noch bei 18,6 Prozent. Bis zum Jahr 2025 greift die so genannte „doppelte Haltelinie“, die sowohl das Rentenniveau als auch die Beitragshöhe bis zum Jahr 2025 festschreibt. Bis dahin darf der Brutto-Beitrag, den Arbeitgeber und Arbeitnehmer gemeinsam zur Rentenversicherung zahlen müssen, 20 Prozent nicht übersteigen. Zudem darf das Rentenniveau bis dahin nicht auf einen Prozentsatz unter 48 Prozent sinken. Derzeit liegt das Rentenniveau bei 48 Prozent.

Anfang März hatten Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) deswegen ihre Pläne für eine Rentenreform vorgestellt. Kern der Reform sind zwei Maßnahmen: zum einen soll das Rentenniveau von 48 Prozent bis ins Jahr 2039 stabilisiert werden. Punkt zwei ist das Generationenkapital. Mit einem Kapitalstock soll die Rente zusätzlich stabilisiert werden. Zunächst sollen im Jahr 2024 zwölf Milliarden Euro als Darlehen an die Stiftung Kenfo fließen. Diese legt bereits jetzt Gelder an, die Atomkraftbetreiber für die Entsorgung von Atommüll bereitgestellt haben. Diese Summe soll dann dynamisiert und jährlich um drei Prozent erhöht werden. Ab 2028 schließlich sind jährlich 15 Milliarden Euro für das Generationenkapital vorgesehen.

Während Heil über Jahre für die „doppelte Haltelinie“ kämpfte, ist diese nun nicht mehr haltbar. Die Haltelinie zum Beitrag zur Rentenversicherung wurde damit gekappt. Der Rentenversicherungsbeitrag soll damit ab 2028 auf 20 Prozent ansteigen und bis 2035 auf 22,3 Prozent erhöht werden.

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