VorlesenPausieren 2/5Kein sozialpolitischer HandlungsbedarfSeit über 25 Jahren liegt die Sozialhilfequote in Pflegeheimen bei etwa einem Drittel. Vor Einführung der Gesetzlichen Pflegeversicherung waren es 80 Prozent. Die neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen zudem einen deutlichen Rückgang der Ausgabenentwicklung bei der „Hilfe zur Pflege“ in stationären Einrichtungen. Die bestehende Pflegeversicherung mit ihrer Teilübernahme der Kosten erfüllt somit sozialpolitisch nach wie vor ihren Zweck: Die allermeisten Pflegebedürftigen können stationäre Pflege aus eigenen und aus den Mitteln der Pflegversicherung selbst finanzieren. Der Anteil, der auf staatliche Unterstützung durch Hilfe zur Pflege angewiesen ist, ist wirksam und dauerhaft begrenzt.niekverlaan / pixabay20.05.2024AdvertorialOhne sie ist die Herzlichkeit a. D.Im Fall der Fälle: Die Allianz ermöglicht Beamtinnen und Beamten mit der Berufs- und Dienstunfähigkeitsversicherung finanzielle Sicherheit für die gesamte Berufslaufbahn. Anzeige Vorheriger ArtikelVorheriger ArtikelR+V Gruppe lässt Beitragseinnahmen wachsen und Arag überarbeitet Unfall- und funktionale InvaliditätsversicherungNächster ArtikelNächster ArtikelR+V wächst wieder trotz rückläufigem Lebengeschäft
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