Der häufigsten Gründe für Beschwerden in der Vollversicherung sind Streitigkeiten wegen Arznei-, Heil- und Hilfsmittel (15,4 Prozent), Gebührenstreitigkeiten (15,3 Prozent), Medizinische Notwendigkeit (15,2 Prozent) und Vertragsauslegung (13,1 Prozent).

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Ein klassisches Beispiel für Beschwerden zum Thema Erstattung von Heil- und Hilfsmitteln ist etwa, wenn der Versicherer für Arznei oder Gehhilfen nicht zahlen will. Bei Gebührenstreitigkeiten geht es in der Regel um die Frage, ob das Honorar eines Arztes angemessen hoch ist oder eben nicht. Bei Streitigkeiten wegen der sogenannten medizinischen Notwendigkeit haben sich Krankenversicherer geweigert, einen Krankenhausaufenthalt oder Heilbehandlung zu erstatten, weil diese Leistung nicht „medizinisch notwendig“ und deshalb laut Vertrag nicht versichert sei.

Bei Zusatz-Policen zeigte sich ein komplett anderes Bild. Denn hier lagen Beschwerden wegen der Vertragsauslegung auf Rang ein (41 Prozent). In 9,3 Prozent der Fälle hatte Versicherungsfall vor Vertragsbeginn gelegen. 8,3 Prozent der Beschwerden fielen auf Gebührenstreitigkeiten. Bei 6,3 Prozent der Fälle beschwerte sich ein Versicherungsnehmer zu Fragen der Medizinischen Notwendigkeit.

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Im Bereich der Pflegepflichtversicherung gab es lediglich 307 Anträge. Diese verteilten sich auf Beschwerden zu den Leistungen (61,9 Prozent), Beitragsanpassungen (22,5 Prozent) und Vertrag/Allgemeine Versicherungsbedingungen (15,6 Prozent).

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