Im Rahmen der Aufstellung des Bundeshaushalts 2024 haben sich Bundeskanzler Olaf Scholz, Vizekanzler Robert Habeck und Bundesfinanzminister Christian Lindner auf eine Streichliste geeinigt. Diese betrifft auch die Rentenversicherung. Demnach werde der Bundeszuschuss an die Gesetzliche Rentenversicherung um 600 Millionen Euro reduziert.

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In der Pressemitteilung von Regierungssprecher Steffen Hebestreit stehen aber weitere bemerkenswerte Details zur Rente. Demnach plant die Bundesregierung das Rentenniveau von 48 Prozent bis zum Jahre 2039 festzuschreiben. Überdies solle das Generationenkapital zur Dämpfung von Beitragssatzsteigerungen eingeführt werden. Beide Punkte sollen im Rahmen des Rentenpakets II, das im ersten Quartal 2024 beschlossen werden soll, umgesetzt werden.

Ende November 2023 hatte die Ampelkoalition das Generationenkapital per Nachtragshaushalt vorerst auf Eis gelegt. Diese hatte aber nichts mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu tun. Für die Pläne hatte es schlicht noch keine gesetzliche Grundlage gegeben. „Bei Darlehen des Bundes an die Stiftung Generationenkapital handelt es sich um finanzielle Transaktionen, weil das Geld nicht verbraucht, sondern investiert wird. Die Verschiebung von 23 auf 24 liegt also gerade nicht an fehlendem Geld, sondern am noch ausstehenden Gesetz“, erklärte Dr. Florian Toncar (FDP), Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister der Finanzen, dazu auf der Plattform X.

Dass das Rentenniveau langfristig verlängert werden soll, hatte eine Sprecherin des Bundesarbeitsministerium (BMAS) bereits im Juli angekündigt. Den Plänen zufolge soll die sogenannte 1. Haltelinie - das Mindestrentenniveau - über das Jahr 2025 hinaus verlängert werden. Diese Linie sichert ein Rentenniveau von 48 Prozent. Das Sicherungsniveau vor Steuern liegt laut dem aktuellem Rentenversicherungsbericht bei rund 48,2 Prozent und bleibt auch bis zum Jahr 2024 knapp oberhalb von 48 Prozent. Längerfristig würde das Sicherungsniveau vor Steuern laut Bericht über 46,9 Prozent im Jahr 2030 bis auf 45,0 Prozent zum Ende des Vorausberechnungszeitraums im Jahr 2037 sinken, sofern keine Gegenmaßnahmen eingeleitet werden.

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Die Festschreibung des Beitragssatzes bei unter 20 Prozent soll hingegen nicht nach 2025 fortgesetzt werden. Heißt: Die Bundesregierung rückt von ihrer bisherigen Strategie der ‚doppelten Haltelinie‘ ab. Hier skizziert der Rentenversicherungsbericht Steigerungen der Beitragssätze zur gesetzlichen Rentenversicherung. Bis zum Jahr 2027 soll der Beitragssatz stabil bei 18,6 Prozent liegen. Bis zum Jahr 2030 steigt der Beitragssatz auf 20,2 Prozent und bleibe damit deutlich unter der gesetzlichen Obergrenze von 22 Prozent. Im letzten Jahr des Vorausberechnungszeitraums (2037) beträgt der Beitragssatz schließlich 21,1 Prozent, wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mitteilt. Gleichzeitig sollen die Renten um insgesamt knapp 43 Prozent steigen. Dies entspricht einer durchschnittlichen Steigerungsrate von 2,6 Prozent pro Jahr.

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