Mit Wohn-Riester die Heizung sanierenAm 1. Januar 2024 tritt das „Heizungsgesetz“ (Gebäudeenergiegesetz) in Kraft. Besitzer einer selbst genutzten Wohnimmobilie haben dann die Möglichkeit, Guthaben aus Riester-Verträgen („Wohn-Riester“) für den Einbau einer Wärmepumpe zu nutzen. Anträge auf Nutzung eines Riester-Guthabens können ab dem 1. Januar 2024 bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung Bund gestellt werden.HarmvdB / pixabay
Wie eine Branchenlösung den besonderen Anforderungen im Gesundheitswesen gerecht wird: Pflegekräfte, Ärztinnen und andere Gesundheitsprofis stehen täglich vor besonderen Herausforderungen: Schichtdie
...