Mit Wohn-Riester die Heizung sanierenAm 1. Januar 2024 tritt das „Heizungsgesetz“ (Gebäudeenergiegesetz) in Kraft. Besitzer einer selbst genutzten Wohnimmobilie haben dann die Möglichkeit, Guthaben aus Riester-Verträgen („Wohn-Riester“) für den Einbau einer Wärmepumpe zu nutzen. Anträge auf Nutzung eines Riester-Guthabens können ab dem 1. Januar 2024 bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung Bund gestellt werden.HarmvdB / pixabay
Die Nachfrage ist da. Die Inbox ist voll. Und trotzdem stockt das Wachstum. Wer ein Maklerbüro führt, kennt dieses Muster nur zu gut. Die Erklärung dafür ist unbequem, aber befreiend: Makler haben se
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