VorlesenPausieren 12/12Mit Wohn-Riester die Heizung sanierenAm 1. Januar 2024 tritt das „Heizungsgesetz“ (Gebäudeenergiegesetz) in Kraft. Besitzer einer selbst genutzten Wohnimmobilie haben dann die Möglichkeit, Guthaben aus Riester-Verträgen („Wohn-Riester“) für den Einbau einer Wärmepumpe zu nutzen. Anträge auf Nutzung eines Riester-Guthabens können ab dem 1. Januar 2024 bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung Bund gestellt werden.HarmvdB / pixabay13.05.2024AdvertorialPhotovoltaikschutz von K&M: Für ein kühles Gemüt in hitzigen ZeitenDer Assekuradeur Konzept & Marketing (K&M) bietet Photovoltaikeigentümern die Sicherheit, die sie benötigen, um ihre Anlagen sorgenfrei zu betreiben. Anzeige Vorheriger ArtikelVorheriger ArtikelLV: Wer die meisten Rentenversicherungen verkaufteNächster ArtikelNächster ArtikelAllianz: Industrieversicherer bekommt neuen CEO und Swiss Life erhöht Gesamtverzinsung
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