Mit Wohn-Riester die Heizung sanierenAm 1. Januar 2024 tritt das „Heizungsgesetz“ (Gebäudeenergiegesetz) in Kraft. Besitzer einer selbst genutzten Wohnimmobilie haben dann die Möglichkeit, Guthaben aus Riester-Verträgen („Wohn-Riester“) für den Einbau einer Wärmepumpe zu nutzen. Anträge auf Nutzung eines Riester-Guthabens können ab dem 1. Januar 2024 bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) der Deutschen Rentenversicherung Bund gestellt werden.HarmvdB / pixabay
Eine Produktanpassung. Eigentlich eine kleine Änderung. Und trotzdem: ein Ticket ans IT-Team, eine Abstimmung mit dem Plattformanbieter, ein Umsetzungszeitraum von mehreren Wochen. Eine Situation, di
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