Verbesserte Absicherung bei ErwerbsminderungDie Höhe einer Erwerbsminderungsrente berechnet sich aus den bisher zurückgelegten Versicherungszeiten. Zusätzlich werden erwerbsgeminderte Menschen durch die sogenannte Zurechnungszeit so gestellt, als hätten sie mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet und Beiträge gezahlt. Dadurch erhalten sie eine höhere Rente. Seit 2019 wird der Umfang der Zurechnungszeit an das reguläre Rentenalter angepasst. Dieses steigt bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre. Bei einem Rentenbeginn im kommenden Jahr endet die Zurechnungszeit daher statt mit 66 Jahren mit 66 Jahren und 1 Monat.congerdesign / pixabay
Die Nachfrage ist da. Die Inbox ist voll. Und trotzdem stockt das Wachstum. Wer ein Maklerbüro führt, kennt dieses Muster nur zu gut. Die Erklärung dafür ist unbequem, aber befreiend: Makler haben se
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