Altersgrenze für „Rente ab 63“ steigtBei der als „Rente ab 63“ bezeichneten Altersrente für besonders langjährig Versicherte steigt die Altersgrenze für 1960 Geborene auf 64 Jahre und 4 Monate. Für später Geborene erhöht sich das Eintrittsalter weiter, bis 2029 die dann gültige Altersgrenze von 65 Jahren erreicht sein wird. Die abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte kann in Anspruch nehmen, wer mindestens 45 Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert war. Eine vorzeitige Inanspruchnahme, auch mit Abschlägen, ist für diese Rentenart nicht möglich.Didgeman / pixabay
Die Nachfrage ist da. Die Inbox ist voll. Und trotzdem stockt das Wachstum. Wer ein Maklerbüro führt, kennt dieses Muster nur zu gut. Die Erklärung dafür ist unbequem, aber befreiend: Makler haben se
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