Die Bundesregierung hat ein Problem: Sie macht mehr Schulden, als sie eigentlich darf. Das Bundesverfassungsgericht hat den Nachtragshaushalt 2021 für verfassungswidrig erklärt, seitdem fehlen 60 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF). Weitere Notkredite sind seitdem im Gespräch, die Finanzlücke könnte noch größer werden. Ähnlich wie der nun höchstrichterlich gekippte Fonds funktioniert auch der sogenannte Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF), mit dem sich die Regierung quasi mit Krediten auf Vorrat ausstattet und die Folgen des Ukraine-Krieges abfedern will. Dass auch er gegen die Verfassung verstößt, ist nicht unwahrscheinlich: Er ist sogar mit 200 Milliarden Euro ausgestattet.

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Aber trotz der milliardenschweren Haushaltskrise will die Bundesregierung Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer stärker entlasten als ursprünglich vorgesehen. Das berichten übereinstimmend mehrere Medien und berufen sich auf Regierungskreise. Der Grundfreibetrag markiert die Grenze, bis zu der auf das Bruttoeinkommen keine Steuer gezahlt werden muss. Er dient dazu, Menschen mit kleinem Einkommen das Existenzminimum zu sichern und einen Ausgleich gegen die Inflation zu schaffen.

Den Medienberichten zufolge soll der Grundfreibetrag nun aber stärker angehoben werden: von derzeit 10.908 Euro auf 11.784 Euro im Jahr 2024. Nach dem Inflationsausgleichsgesetz 2022 war lediglich eine Anhebung auf 11.604 Euro vorgesehen.

Kinderfreibetrag wird ebenfalls stärker angehoben

Auch Familien sollen stärker entlastet werden: durch den sogenannten Kinderfreibetrag. Der Kinderfreibetrag dient dazu, das Existenzminimum von Kindern steuerfrei zu stellen. Der Kinderfreibetrag wird von 6.024 auf 6.612 Euro angehoben. Er liegt damit 264 Euro über dem ursprünglich für 2024 geplanten Betrag. Es wird erwartet, dass durch die Entlastungen der Staat etwa 2 Milliarden Euro weniger Steuern einnehmen wird.

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Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) hatte bereits vor Wochen vorgeschlagen, die Bürgerinnen und Bürger bei der Steuer stärker zu entlasten, war aber auf Widerstand bei den Regierungspartnern gestoßen. Lindner hatte hierbei auf das Bürgergeld verwiesen, das aufgrund der Inflation 2024 deutlich angehoben wird. Er argumentierte, entsprechend müsste es eine vergleichbar höhere Entlastung auch bei der Steuer geben. "Durch die Anhebung der Regelbedarfe zum 1. Januar 2024 ergibt sich als Folgewirkung auch ein Anpassungsbedarf bei den entsprechenden steuerlichen Freibeträgen, um eine verfassungswidrige Besteuerung zu vermeiden", zitiert das "Handelsblatt" aus einem Papier aus dem Bundesfinanzministerium.

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