Wir halten es für fahrlässig, Krankheiten, die während der Schwangerschaft auftreten und nicht klar abgrenzbar sind, nicht zu melden. Im Falle einer Leistung könnte der PKV-Versicherer versuchen, vom Vertrag zurückzutreten.

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Wir alle wissen, dass dies der schlimmste Fall wäre und letztlich auf uns Vermittler zurückfällt. Der Kunde wird verärgert sein und die Vermittler müssen die Konsequenzen tragen. Empfehlung: Sprecht mit dem Versicherer und informiert euch beim Gynäkologen, ob er bestätigen kann, dass die Krankheit ausschließlich infolge der Schwangerschaft aufgetreten ist.

Wenn der Gynäkologe dies nicht bestätigen kann, gebt die Krankheit im Antrag zur Prüfung an. Denn besser ein Versicherungsschutz mit Risikozuschlag als einer, der nicht hält, was er verspricht.


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