Die Verlängerung der Lebensarbeitszeit halten viele Experten für nötig, um das deutsche Rentensystem zukunftsfest zu machen. Jüngstes Beispiel dafür ist ein Interview mit dem früheren deutschen Finanzminister Theo Waigel (Versicherungsbote berichtete).

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Doch wie kann Mehrbeschäftigung im Alter erreicht werden? Eine Frage, mit der sich auch der Freiburger Ökonom Bernd Raffelhüschen befasst. Doch statt Anreize zu setzen, die auf eine längere Arbeitsphase abzielen, plädiert er dafür, Anreize für einen vorzeitigen Ruhestand zu reduzieren.

Im Interview mit Focus-online sagt Raffelhüschen: „Es wäre steuerrechtlich möglich und rentenpolitisch geboten, das zu ändern, was die Große Koalition in der Rentenpolitik gemacht hat: die abschlagsfreie Rente mit 63.“ Mit ‚ändern‘ ist nichts weniger gemeint als ‚abschaffen‘. Nur wenige Sätze später heißt es unmissverständlich: „Um Bürger länger in Beschäftigung zu halten, ist die abschlagsfreie Frührente mit 45 Versicherungsjahren abzuschaffen.“

Frührente: Raffelhüschen will höhere Abschläge

Doch nicht nur das. Raffelhüschen will auch an die Abschläge ran. Denn die seien mit 0,3 Prozent pro Monat viel zu gering. „Das wissen alle, die etwas von Versicherungsmathematik verstehen. Der Satz müsste mindestens bei 0,4 Prozent pro Monat liegen“, so Raffelhüschen. „Wenn wir den Wert auf 0,4 Prozent anheben und gleichzeitig die abschlagsfreie Frührente abschaffen würden, sehen wir ja, wie viel Mehrbeschäftigung wir bekommen. Dann kann die Politik immer noch über Altersfreibeträge nachdenken – dann aber bitte für alle“, so der Ökonom.

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Anlass für die Äußerungen Raffelhüschens war ein Vorschlag des CDU-Politikers Carsten Linnemann. Dessen ‚Aktiv-Rente‘ sieht vor, dass Arbeitnehmer, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter arbeiten, keine Steuern auf ihr Zusatzeinkommen zahlen müssen. Diesen Vorschlag hält Raffelhüschen im Kern für richtig, weil er zu einer längeren Lebensarbeitszeit beiträgt. Doch aus steuerrechtlicher Sicht sei der Vorschlag problematisch. „Die Frage der Gleichbehandlung im Steuerrecht adressiert dieser Vorschlag überhaupt nicht“, sagte Raffelhüschen.

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