Im Gesetz verankert: die Gewährleistungspflicht
Im Gesetz verankert: die GewährleistungspflichtZu zwei Jahren Gewährleistung oder auch Mängelhaftung ist der Händler laut Gesetz verpflichtet. Ist die verkaufte Ware nicht fehlerfrei, muss der Händler das Produkt reparieren oder nachbessern. Ist der Händler der Ansicht, dass der Mangel erst nach dem Kauf entstanden ist, muss er das bei Produkten, die nach dem 1. Januar 2022 (davor gekaufte Produkte nur sechs Monate) in den ersten zwölf Monaten beweisen. Danach kehrt sich die Beweislast um: Dann muss der Käufer beweisen, dass der Artikel bereits zum Zeitpunkt des Kaufs einen Mangel hatte. Das wird schwierig, das heißt, ab dem zweiten Jahr ist man durchaus abhängig von der Kulanz des Händlers.geralt / pixabay