Das von der EU-Kommission angestrebte Verbot von Provisionen wird vorerst nicht kommen. Das kündigte Finanzkommissarin Mairead McGuinness in einer Rede auf dem 'Eurofi High Level Seminar' in Stockholm an. „Es gibt starke, ja sogar polarisierte Ansichten zur Frage des Verbots von Anreizen – von sehr starkem Widerstand bis zu sehr starker Unterstützung“, so McGuinness.

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In einer Rede am späten Donnerstagnachmittag verkündete die Finanzkommissarin Mairead McGuinness, dass die EU-Kommission vorerst auf einen umstrittenen Plan für ein Provisionsverbot für Finanzberater verzichten werde. Das bedeutet, dass das vollständige Provisionsverbot vorerst vom Tisch ist. McGuinness begründete diese Entscheidung damit, dass die Auswirkungen auf den Markt und die Verbraucher sorgfältig abgewogen werden müssten, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen werden könne.

Das Provisionsverbot für Finanzberater ist ein Thema, das seit einiger Zeit kontrovers diskutiert wird. Befürworter argumentieren, dass es notwendig sei, um Interessenskonflikte zu vermeiden und die Unabhängigkeit der Beratung zu gewährleisten. Kritiker hingegen befürchten, dass ein Provisionsverbot zu höheren Kosten für Verbraucher führen würde und dass es insgesamt negative Auswirkungen auf den Finanzmarkt haben könnte.

McGuinness kündigte eine Reihe von Maßnahmen an, die über Transparenzverpflichtungen hinausgehen:

  • Prüfung, inwieweit Bedingungen, unter denen Zuwendungen zulässig sind, verschärft werden können.
  • Prüfung, inwieweit bei Anlageprodukten ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis sichergestellt werden kann.
  • Prüfung, inwieweit für jeden eine passende, preiswerte und leicht verständliche Beratung bereitgestellt werden kann.
  • bessere Aufschlüsselung der Kosten geben, um es Verbrauchern zu erleichtern, verschiedene Optionen zu vergleichen
  • gezieltes Verbot von Zuwendungen für Execution-Only-Geschäfte

Mit diesen Maßnahmen würden die Regeln rund die Finanzberatung gestärkt, um „sicherzustellen, dass Berater im besten Interesse ihrer Kunden handeln“, so McGuinness. Die EU-Kommissarin stellte aber klar: „Auch wenn wir jetzt kein Verbot aller Zuwendungen vorschlagen, bedeutet das keinen ‚Freifahrtschein für die Finanzbranche‘.“ McGuinness wolle sich in den kommenden Monaten für einen runden Tisch mit allen Beteiligten, einschließlich Industrie- und Verbraucherverbände starkmachen.

Der Gesetzesvorschlag soll eine starke Überprüfungsklausel enthalten, die es möglich macht, zu einem späteren Zeitpunkt ein vollständiges Anreizverbot einzuführen - bei Bedarf, wie es McGuinness formulierte.



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