Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind eine Möglichkeit, um sich beim Vermögensaufbau durch den Arbeitgeber unterstützen zu lassen. Dabei zahlt der Arbeitgeber einen bestimmten Betrag in eine Anlageform ein und der Arbeitnehmer steuert einen Teil dazu bei. Die arbeitsrechtlichen Hintergründe dafür können im ‚Fünften Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer‘ nachgelesen werden.

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Die staatliche Förderung (Arbeitnehmersparzulage) sorgt dafür, dass die Sparbeträge steuerlich begünstigt sind. Eine Übersicht zur staatlichen Förderung ist beispielsweise auf der Webseite vermoegenswirksame-leistungen.de zu finden.

Wichtig ist auf jeden Fall, dass die Arbeitnehmersparzulage nicht automatisch gewährt wird. Sie muss im Rahmen der Einkommensteuererklärung beantragt werden. Zudem muss der Arbeitnehmer die vermögenswirksamen Leistungen durch eine Bescheinigung des Anlageinstituts nachweisen.

Eine häufig gestellte Frage ist, ob vermögenswirksame Leistungen auch mit Exchange Traded Funds (ETFs) funktionieren. Die kurze Antwort lautet: Ja, das ist möglich.

ETFs sind Fonds, die an der Börse gehandelt werden und ein breit gestreutes Portfolio aus Aktien oder Anleihen abbilden. Sie sind kostengünstig und transparent. Ein großer Vorteil von ETFs ist, dass sie breit diversifiziert sind und somit das Risiko minimieren.

Es gibt aber Kritik an ETFs. So wird beispielsweise argumentiert, dass Indexfonds einen Markt abbilden und damit auch alle Katastrophen, die sich dort ereignen können.

Wenn man vermögenswirksame Leistungen mit ETFs nutzen möchte, gibt es einige Punkte zu beachten:

  1. Informieren Sie sich bei Ihrem Arbeitgeber, ob ETFs als Anlageform für vermögenswirksame Leistungen akzeptiert werden. Nicht alle Arbeitgeber bieten diese Möglichkeit an.
  2. Wählen Sie einen passenden ETF aus. Je nach persönlicher Risikobereitschaft gibt es ETFs mit unterschiedlichen Schwerpunkten und Risiken. Ein breit gestreuter ETF auf den Weltaktienmarkt kann eine gute Wahl sein, um ein ausgewogenes Verhältnis von Risiko und Rendite zu erzielen.
  3. Prüfen Sie die Kosten. Es gibt unterschiedliche Kostenstrukturen bei ETFs, wie z.B. die Verwaltungskosten (TER) oder Handelskosten (Spread). Achten Sie darauf, dass die Kosten im Rahmen bleiben und nicht zu hoch sind.
  4. Nutzen Sie die staatliche Förderung. Die staatliche Förderung für vermögenswirksame Leistungen beträgt in der Regel bis zu 20 Prozent des Sparbetrags pro Jahr. Stellen Sie sicher, dass Sie die Förderung in Anspruch nehmen und die notwendigen Bedingungen erfüllen.
  5. Behalten Sie die Entwicklung im Blick. ETFs unterliegen Schwankungen am Markt. Behalten Sie die Entwicklung regelmäßig im Blick und passen Sie gegebenenfalls Ihre Anlagestrategie an.

Ein weiterer Punkt, der beachtet werden sollte: Nicht jeder ETF-Sparplan kann für vermögenswirksame Leistungen genutzt werden.

„Ein vl-fähiger Sparplan ist grundsätzlich auf einen langfristigen und möglichst sicheren Vermögensaufbau ausgelegt. Er besitzt einen hohen Anteil an Aktien, und hat in der Vergangenheit ein stetiges Wachstum erreicht. Zudem streut er sein Vermögen breit am Markt“, heißt es dazu auf der Webseite vermoegenswirksame-leistungen.de.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass vermögenswirksame Leistungen auch mit ETFs funktionieren und eine attraktive Möglichkeit für den Vermögensaufbau darstellen können. Allerdings sollten die Punkte wie die Zustimmung des Arbeitgebers, die Wahl des passenden ETFs, die Kosten, die Nutzung der staatlichen Förderung und die Beobachtung der Entwicklung berücksichtigt werden. Eine Beratung durch einen Finanzexperten kann dabei helfen, die individuell beste Lösung zu finden.

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