Seit einer Sammelverfügung aus dem Herbst 2015 sind die Versicherer verpflichtet, Unregelmäßigkeiten, die auf strafbare Handlungen des eigenen Innendienstes und der angeschlossenen Vertriebswege hindeuten, an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zu melden. Und hier gibt es eine positive Nachricht. Die Schadenssumme ist im Jahr 2021 gegenüber dem Vorjahr deutlich zurückgegangen. Darauf macht aktuell das Versicherungsjournal aufmerksam.

Anzeige

Insgesamt wurden für 2021 Schäden in Höhe von 3,184 Millionen Euro gemeldet, die sich auf 195 Personen verteilen: im Vorjahr waren es noch 12,13 Millionen. Das bedeutet einen Rückgang um fast drei Viertel bzw. 73,75 Prozent. Zu den meldepflichtigen Delikten zählen Provisionserschleichung sowie „alle strafbaren Handlungen einschließlich strafbarer Versuche aus Eigentums- und Vermögensdelikten, wie zum Beispiel Diebstahl, Betrug, Untreue, Unterschlagung von Inkasso-Geldern und Computermanipulationen, die zum Beispiel zur Verbuchung von Drittgeldern auf Konten des Vermittlers führen“.

Vertreter verursachten den anteilig höchsten Schaden

Beim Blick auf die Details hatten die eigenen Agenturen den größten Anteil. So waren gebundene Vermittler für rund 1,75 Millionen Euro Schaden verantwortlich, was einem Anteil von knapp 55 Prozent entspricht. Dahinter reihen sich schon Versicherungsmakler ein, die für 646.072 Euro (20,3 Prozent) verantwortlich waren. An dritter Stelle folgt der Innendienst mit 320.503 Euro Schaden (10,7 Prozent) vor dem angestellten Außendienst mit 221.303 Euro.

Von Versicherern gemeldete Unregelmäßigkeiten 2021 im Versicherungsinnen- und AußendienstBaFin Erstversicherungsstatistik 2021

In der Auswertung der einzelnen Tatmodalitäten fällt auf, dass Aufsehen erregende Delikte, die in Medien oft für Schlagzeilen sorgen, insgesamt selten registriert werden. So fielen insgesamt sieben Personen mit manipulierten Schäden auf, eine weitere Person schloss Verträge für einen nicht existierenden Versicherungsnehmer ab. Unzutreffende Angaben zu einem Risiko wurden von vier Personen gemacht - das kann dem Versicherungsnehmer zum Nachteil werden, wenn sich der Versicherer z.B. wegen falscher Angaben im Vertrag auf eine Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht beruft.

Allerdings ist die BaFin bei der Ausweisung der einzelnen Taten auch recht ungenau. Die meisten Unregelmäßigkeiten fielen in den Bereich „Sonstiges“ mit 1,25 Millionen Euro. Darauf folgen fingierte Verträge mit 890.217 Euro: Das kann zum Beispiel dann der Fall sein, wenn ein Vermittler an einem Vertrag einseitig Änderungen vornimmt, ohne dass der Versicherungsnehmer zustimmt.

Anzeige

Von Versicherern gemeldete Unregelmäßigkeiten 2021 im Versicherungsinnen- und Außendienst. TatmodalitätenBaFin Erstversicherungsstatistik 2021

Anzeige