Berücksichtigt das Jobcenter Kosten für eine Hundehaftpflichtversicherung?
Berücksichtigt das Jobcenter Kosten für eine Hundehaftpflichtversicherung?Mit dieser Frage befasste sich das Bundessozialgericht (B 14 AS 10/16 R) und entschied, dass Beiträge, die für eine gesetzlich vorgeschriebene Hunde-Haftpflichtversicherung gezahlt werden, nicht angerechnet werden, um so ein höheres ergänzendes steuerfinanziertes Arbeitslosengeld II zu erhalten. Nur Versicherungen, die einen spezifischen Bezug zu den Zielen des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch aufweisen, können angerechnet werden. Zum Beispiel Gebäudebrandversicherung oder Kfz-Versicherung, um die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu erleichtern. Anders verhält es sich, wenn ein Hund aus gesundheitlichen Gründen gehalten wird (z.B. Blindenführhund).Seaq68 / pixabay