Hund muss Ruhezeiten einhalten
Hund muss Ruhezeiten einhaltenEine Frau fühlte sich durch das Bellen ihres Nachbarhundes gestört und legte Protokolle, Videos und Lärmmessungen vor. Das OLG Brandenburg (Az.: 5 U 152/05) gab der Klägerin teilweise recht und verlangte, dass der Hundebesitzer sicherstellt, dass wochentags und an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr keine wesentlichen lautstarken Lärmbelästigungen in Form von Bellattacken ausgehen, die das Eigentum der Klägerin an ihrem Grundstück, ihren Besitz und ihre Gesundheit beeinträchtigen. Bei Zuwiderhandlung droht ein Ordnungsgeld von bis zu 5.000 Euro.Dmitry_Bukhantsov / pixabay