Leine als Gefahrerhöhung
Leine als GefahrerhöhungEin Hundehalter ließ seinen Hund auf einem asphaltierten Weg frei herumlaufen ohne die Leine selbst festzuhalten. Das Tier zog die Leine hinter sich her. Als sich eine Radfahrerin näherte, reagierte das Tier nicht auf Pfiffe seines Herrchens. Die Frau stürzte. Das LG Tübingen erkannte eine Gefahrerhöhung im Hinterherschleifen der Leine. Der Hundehalter haftet allein für die Unfallfolgen, so die Richter (Az.: 5 O 218/14).Zethian / pixabay