Stationäre Leistungen wie Einbettzimmer und Chefarzt
Stationäre Leistungen wie Einbettzimmer und ChefarztUntersucht werden z. B. die Erstattung für ärztliche Leistungen (Chef-/ bzw. Privatarztbehandlung), vor- und nachstationäre Behandlung, Leistungen für das Ein- oder Zweibettzimmer sowie freie Krankenhauswahl. Jeder vierte Tarif (26 %) ist „hervorragend“, und nur einer von zehn Tarifen erhält die Note „befriedigend“ oder schlechter.Franke und Bornberg

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