Die Bundesländer befürchten, dass ein ‚Flickenteppich‘ Immobilienbesitzer benachteiligen würde, die sich bereits versichert haben. Sie würden im Zweifel doppelt zahlen, wenn im erneuten Katastrophenfall wieder bundesweite Solidarität gefragt ist.

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Allerdings: Dem Vernehmen nach, soll die Bundesregierung in ihrem ‚Bericht an die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder zur Einführung einer Pflichtversicherung für Elementarschäden‘ nicht nur von der Einführung einer Elementarschaden-Pflichtversicherung abgerückt sein, sondern auch darauf bestanden haben, jenen, die keine Elementarschadenversicherung vorweisen können, im ‚Ernstfall‘ keine Staatshilfen mehr zukommen zu lassen. Eine Bestätigung dieser Regierungsantwort gegenüber Versicherungsbote steht allerdings noch aus.

Nun drehen die Landesregierungen von Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg den ‚Spieß‘ also wieder um. Mit dem geplanten Entschließungsantrag soll die Bundesregierung dazu aufgefordert werden, kurzfristig einen konkreten Regelungsvorschlag zur Einführung einer bundeseinheitlichen Elementarschaden-Pflichtversicherung zu erarbeiten.

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Hierdurch soll ein System weitgehend flächendeckender privater Versicherungen von Gebäudeeigentümern gegen Elementarrisiken etabliert werden.

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